Schluss mit §219a!

Für die Streichung von § 219a StGB fand am Samstag einen Aktionsstand in der Landauer Innenstadt statt. Unter dem Motto “Jetzt erst recht! Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar” beteiligten sich viele Landauerinnen und Landauer sowie verschiedene Netzwerke und Verbände.

Neben einem Infotisch und einer “SprecherInnen-Corner”, gab es auch eine Foto-Aktion um ein Zeichen für Informationsfreiheit zu setzen.

Grüne setzen ein Zeichen für Informationsfreiheit

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde im Oktober 2018 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibungen in ihrem Leistungskatalog aufführt. Zugrunde liegt diesem Urteil §219a, der besagt

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise; (1) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder (2) Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Schon nach der ersten Verurteilung von Kristina Hänel – sie steht beispielhaft auch für andere verurteilte Ärzt*innen – gab es auf politischer Ebene eine einhellige Meinung, dass es nicht richtig sein kann, dass Ärzt*innen strafrechtlich belangt werden, wenn sie Frauen umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Es wurde vor circa einem Jahr ein gemeinsamer Gesetzesentwurf aufgelegt. Leider zog sich die SPD aus dieser gemeinsamen Sache heraus und arbeitete innerhalb der Koalition an einen sogenannten Kompromissvorschlag mit.

Am 12.12.2018 hat die Bundesregierung dann dies in Form eines  Eckpunktepapiers zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschafts-konflikten“ vorgelegt. Dieser Vorschlag bietet aber keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtssicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. In diesem Vorschlag wird das Recht  auf Information der Frauen in solchen Notsituationen missachtet. Scharf zu kritisieren ist zudem dass die vorgesehenen Maßnahmen immer noch zur Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften beitragen.

Die Sprecherin des Arbeitskreis Gender Susanne Follenius-Büssow (links) und Spitzenkandidation Lea Sassnowski finden deutliche Worte auf der Kundgebung: Wir wollen Vertrauen anstatt Misstrauen gegenüber Frauen und Ärztinnen. Wir wollen Unterstützung und eigenverantwortliches Handeln anstatt Kontrolle und Repressionen.  §219a gehört abgeschafft!


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