Antrag:
Die Stadt Landau führt eine Verpackungssteuer analog zur Verpackungssteuersatzung der Stadt
Tübingen ein. Die Steuer beträgt
1. für jede(n) Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung 0,50 Euro
2. für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung 0,50 Euro
3. für jedes Einwegbesteck (-set) 0,20 Euro
Von der Steuer ausgenommen sind:
1. Verpackungen, die vom Steuerschuldner vollständig am Ort der Abgabe zurückgenommen
und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zugeführt wer-
den. z.B. Kompostierung. Die Rücknahme und stoffliche Verwertung sind von dem/der Steuer-
pflichtigen auf Verlangen nachzuweisen;
2. Verpackungen, die im Rahmen von Märkten, Festen und sonstigen zeitlich befristeten Ver-
anstaltungen verwendet werden, sofern der/die Endverkäufer:in insgesamt an nicht mehr als
zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke im Rahmen solcher Veranstaltungen im Satzungsge-
biet verkauft, z.B. Vereine.
Gezahlt werden soll die Steuer von den Endverkäufer:innen von Speisen und Getränken .
Ein Teil der Steuereinnahmen soll dazu genutzt werden, den betroffenen Verkaufsstellen die
Anschaffung von Mehrwergbehältnissen und Spülmaschinen zu fördern.
Begründung:
Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland wer-
den jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen
verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Müll-
eimer in unserer Stadt betrachten wir mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bun-
desverwaltungsgerichts (BverwG 9 CN 1.22) vom 24.05.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden
dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser
Maßnahme werden Mehrwegsysteme gezielt gefördert und tragen so zu sauberen Städten und
Gemeinden sowie Klima- und Ressourcenschutz bei.
Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 03.07.2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverord-
nung sowie die seit dem 01.01.2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu
spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetrie-
be diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden riesige Re-
gelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden.
Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu
keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.
Zur Unterstützung der Verkaufsstellen sollen diesen bei Bedarf die Anschaffung von Mehrweg-
behältnissen oder Spülmaschinen gefördert werden. Die Stadt Tübingen braucht dabei bisher
jährlich etwa 10.000 Euro. In Landau ist mit geringerem Bedarf zu rechnen.
Lea Saßnowski Lea Heidbreder
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