Kurzzeitparken Weißquartierplatz

Wird umgesetzt!

Antrag


Der Weißquartierplatz wird zur Förderung von Gastronomie und Einzelhandel zum
Kurzzeitparkplatz. Das kostenlose Parken ab 19 Uhr, das insbesondere Anwohnenden
Vorteile bietet, bleibt erhalten.

Begründung

In den Parkraumuntersuchungen 2015 und 2022 wurde aufgezeigt, dass Landau ein sehr
gutes Parkraumangebot zur Verfügung stellt. Wichtig ist eine Kombination aus großen
öffentlichen Parkplätzen sowie privaten Parkhäusern. Diese stehen von Nordosten über
Norden, Westen und Süden zur Verfügung. Die Überarbeitung des Parkraummanagements
mit der Ausweitung von Kurzzeitparkplätzen um die Fußgängerzone herum und der
Einführung von Handelsparkplätzen, auf denen Dauerparkausweise nicht gültig sind, haben
außerdem einen Beitrag zur effizienten Nutzung geleistet. So stehen auf den Parkplätzen
Waffenstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Gummi-Mayer die Stellplätze für Tagesgäste,
Kundschaft und Touristen zur Verfügung, während Anwohnende und Pendelnde tagsüber
auf andere Parkplätze gelotst werden.


In den Parkraumuntersuchungen wurde allerdings ein Handlungsbedarf für die südöstlichen
Innenstadt aufgezeigt. Die Auslastung des Weißquartierplatzes liegt bei annähernd hundert
Prozent. Die externe Analyse von 2015 und der beabsichtigte Umbau der Königstraße
waren Anlass für Pläne den Parkraum auf dem Weißquartierplatz durch ein Parkhaus und
nach berechtigten Protesten einer BI mit 6000 Unterschriften nur noch eine Tiefgarage zu
vergrößern. Diese Pläne wurden nach der Kommunalwahl 2019 aus politischen, aber vor
allem finanziellen Gründen sinnvollerweise aufgegeben.

Bereits 2022 wurde in Gesprächen mit der Landauer Händlerschaft und Gastronomie ein
Vorschlag diskutiert, den Weißquartierplatz zu einem reinen Kurzzeitparkplatz zu machen.
Gemäß den bewährten Prinzipien des Parkraummanagements, vorhandene Ressourcen
möglichst effizient zu nutzen, kann hier zugunsten der Innenstadt mit Blick auf Kundschaft
aus dem ländlichen Raum einiges erreicht werden. Im Mindesten kann ein Kurzzeitparken
bei einer Höchstparkdauer von zwei Stunden bis zu fünf Mal so effizient sein wie ein
Tagesticket.


Eine Überarbeitung des Parkraummanagements war für die zweite Jahreshälfte 2024
vorgesehen. Nach einem Gespräch mit Einzelhändlern wurde deutlich, dass es weiterhin ein
einstimmiges Votum für diesen Vorschlag gibt. Wir halten es daher für sinnvoll diesen
Einzelpunkt, der die gesamte Fortschreibung des Parkraummanagements nicht obsolet
macht, vorzuziehen.


Zur Frage, ob die Höchstparkdauer begrenzt werden sollte oder müsste, würden wir gerne
zur Sitzung die Einschätzung der Fachabteilung hören. Aus unserer Sicht gibt es hierzu
mehrere abzuwägende Vor- und Nachteile.

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