Im Stadtrat am 27.08.2024 angenommen.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht zu erstellen, wo Erweiterungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h im Stadtgebiet von Landau ausgewiesen werden können, die sich durch die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergeben.
Begründung:
Tempo 30 erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr, reduziert Abgas- und Lärmemissionen und
vermindert den Durchgangsverkehr. Höhere Geschwindigkeiten führen häufiger zu Unfällen
und gravierenderen Unfallfolgen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h bedeutet damit mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Mit der Änderung am Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Länder und Kommunen mehr Entscheidungsspielraum erhalten, da sie neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen dürfen.
Behörden können jetzt einfacher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h anordnen zum Beispiel beim sogenannten „Lückenschluss“ zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen (auch auf Vorfahrtsstraßen), Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen.
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