Wohnen ist in Landau wie in allen anderen beliebten Städten Deutschlands zu der sozialen Frage der Gegenwart geworden. Gesunkene Zinsen haben Investoren in den Wohnungsmarkt gelockt und lassen die Kaufpreise und Mieten steigen.
Hinzu kommen der Wunsch nach immer mehr Wohnfläche pro Person und der demografische Wandel in Kombination mit einem Mangel an Infrastruktur auf dem Land. Wenn es in Dörfern weder Bäcker noch Ärzte, weder Kitas noch Grundschulen gibt, zieht es viele junge Familien wie auch Seniorinnen und Senioren in die Städte. Das erhöht zusätzlich den Druck auf den Wohnungsmarkt und kann zur Verdrängung einkommensschwacher Haushalte in entlegenere Gegenden führen. Gerade die, die am dringendsten auf alle Formen kommunaler Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Öffentlichen Verkehr, Sport- und Kultureinrichtungen sowie medizinische Versorgung angewiesen wären, leben dann am weitesten von ihr entfernt. Wenn in Landau kein zusätzlicher Wohnraum entsteht oder nur enorm hochpreisiger in Form von Einfamilienhäusern, kommt es genau zu dieser Entwicklung.
Als GRÜNE wollen wir eine Stadt mit Wohnraum für Alle! Deshalb brauchen wir mehr Mietwohnraum, weil Mieterinnen und Mieter die schwächsten Akteure auf dem Wohnungsmarkt sind. Für sie wollen wir höhere Quoten beim Mietwohnungsbau und mehr Wohnungen pro Hektar. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ohne Absicht auf Gewinnerzielung kann langfristig Mietwohnraum bauen, sanieren und halten, der nicht nach zwei Jahrzehnten in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Dichter bebaute Quartiere schaffen wir über Baugemeinschaften, die weit günstigere Eigentumsbildung als über Bauträger ermöglichen. So lässt sich der Flächenverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz erhöhen, ebenso die Verkehrsinfrastruktur wie Bus und Fahrrad fördern. Wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden, kämpfen wir für städtische Quartiere. Diese zeichnen sich durch Miet- wie auch Eigentumswohnungen, Einkaufsmöglichkeiten, kurze Wege und soziale Infrastruktur aus.
Neben Verkehrsinfrastruktur sind Wohnen und Bauen der wichtigste Bereich kommunaler Politik. Mit dem Beschluss von Bebauungsplänen kann eine Gemeinde erheblich eingreifen in die Art und Weise der Wohnraumentwicklung. In Landau hat sich zudem die von uns unterstützte Praxis des kommunalen Zwischenerwerbs etabliert, bei der die Stadt Grundstücke kauft, zu Bauland macht und dieses wiederum unter Auflagen an Bürgerinnen und Bürger weiterverkauft. Zu diesen können Mietwohnungsbauquoten ebenso gehören wie Photovoltaikanlagen und Begrünungen. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften gehören auch zur Daseinsvorsorge einer Stadt. Landau beginnt in diesem Jahr wieder mit dem Bau eigener Wohnungen, nachdem die Ratsmehrheit gegen unsere Stimmen Anfang der 2000er Jahre die Hälfte der städtischen Wohnungen verkaufte. Das Land greift hierbei vor allem im Rahmen der Regionalplanung ein, die für einzelne Gemeinden Entwicklungspotenziale festlegt und deren Einhaltung überwachen soll. Aber auch die Förderkriterien des sozial geförderten Mietwohnungsbaus und Studierendenwohnheime sind vor allem Landespolitik.
Auf Bundesebene schlagen wir GRÜNE mit Instrumenten wie der Wohngemeinnützigkeit Wege vor, wie viele kommunale Probleme gelöst werden könnten. Vor allem ist aber der Bund zuständig für die Höhe der Fördermittel des sozial geförderten Mietwohnungsbaus, die auf die Länder verteilt werden.
Wir bevorzugen die Größe „Personen pro Hektar“, bei der sowohl Bewohnerinnen und Bewohner wie auch die Anzahl der Arbeitsplätze einbezogen werden. Unsere politischen Mitbewerbende bevorzugen jedoch die Angabe „Wohneinheiten pro Hektar“. Da damit aber sowohl 200-Quadratmeter-Einfamilienhäuser wie auch Ein-Zimmer-Apartments gemeint sein können, ist diese Angabe missverständlich. In Landau leben momentan durchschnittlich 1,9 Personen pro Wohneinheit. Wenn wir im Weiteren von „Wohneinheiten“ sprechen, meinen wir für Familien oder mindestens vierköpfige Wohngemeinschaften geeignete Wohnungen.
Auf GRÜNE Initiative wurde letztlich bei der Vergabe städtischer Grundstücke eine Wohnflächenquote für den sozial geförderten Mietwohnungsbau innerhalb eines Quartiers eingeführt. Wir beantragten stets 30 Prozent, konnten aber bis Anfang 2019 nur 25 Prozent gegen die Ratsmehrheit der Großen Koalition durchsetzen. Am 19. Februar 2019 setzten wir uns inhaltlich weitgehend durch: eine höhere Quote, die Hälfte für Geringverdienende, für alle Baugebiete. Die SPD versagte jedoch unserem weitergehenden Antrag die Unterstützung, der die geförderten Mietwohnungen zusätzliche Jahre als solche erhalten hätte. Wir wollen die höhere Quote nun bis Ende 2021 beobachten und bei einem Erfolg weiter erhöhen.
Die von der Bundesebene zur Verfügung gestellten Mittel für den sozial geförderten Mietwohnungsbau werden nach auf der Landesebene beschlossenen Kriterien vergeben. Diese legen fest, dass Bauende im Gegenzug für eine staatliche Förderung, Wohnungen nur für eine gewisse Miete an bestimmte Personen vermieten dürfen. Dieser Höchstmietpreis unterscheidet sich je nach Stadt. In Landau beträgt sie je nach Personengruppe maximal 6 beziehungsweise 7 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche. Infrage kommende Personen dürfen ein gewisses Einkommen pro Person des Haushalts nicht überschreiten. Das Land Rheinland-Pfalz unterscheidet seit kurzem drei Einkommensgruppen. Während es sich bei der ersten um Geringverdienende handelt, bei denen eine vierköpfige Familie ein Höchsteinkommen von knapp 4.000 Euro brutto im Monat haben darf, orientieren sich die anderen beiden an ersterer. Diese dürfen das Einkommen der Geringverdienenden um bis zu 40 Prozent (5.600 Euro pro Monat) beziehungsweise 60 Prozent (6.400 Euro pro Monat) überschreiten. Das Land fördert diese Art des Wohnungsbaus umso höher, je niedriger das maximale Einkommen der zukünftigen Mieterinnen und Mieter sein darf, und je länger die Vermietenden daran gebunden werden, nur an diese Personengruppe zu vermieten. Nach Ablauf dieser Bindung dürfen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Mittelfristig streben wir eine Erhöhung dieser Wohnflächenquote auf 40 Prozent an. In Freiburg beispielsweise wurde vom Stadtrat zwar eine 50 Prozent Quote beschlossen, konnte aber nicht eingehalten werden, wodurch ständige Ausnahmen die Quote an sich in Frage stellten. Uns ist keine Landau vergleichbare Stadt bekannt, bei der 40 Prozent scheiterten. Deshalb soll mindestens die Hälfte des entstehenden Wohnraums exklusiv für Geringverdienende zur Verfügung stehen. Die Mietpreisbindung erhöhen wir auf 20 Jahre.
Zusätzlich halten wir preisgedämpften Mietwohnungsbau für eine sinnvolle Option. Hierbei würde über städtebauliche Verträge festgelegt, dass Mietwohnungen zwar außerhalb der Quote des sozial geförderten Mietwohnungsbaus errichtet werden können, als Stadt würden wir jedoch dann andere zusätzliche Rahmenrichtlinien festlegen. So wäre eine Erhöhung der Mindestlaufzeit als Mietwohnungen auf 40 Jahre mit einer Mietpreisbegrenzung auf maximal 10 Euro pro Quadratmeter eine denkbare Option. Wenn überhaupt Ausnahmen von der sozial geförderten Mietwohnungsbauquote gewährt werden sollten, dann nur verknüpft mit einer solchen oder ähnlichen Maßnahme.
Da in Landau eine Wohnflächenquote und keine Wohneinheitenquote gilt, führt eine höhere bauliche Dichte pro Hektar automatisch zu mehr sozial gefördertem Mietwohnungsbau. Bei den von uns vorgeschlagenen 100 Wohneinheiten pro Hektar würden also ungefähr 40 sozial geförderte Mietwohnungen entstehen, während es für einen Hektar Einfamilienhausviertel aktuell nur sieben Mietwohnungen wären.
Wir achten zudem auf hohe bauliche Standards in den Feldern Energieeffizienz, Wärmedämmung, Photovoltaikanlagen, Nahwärmenetze und Begrünung, sodass Nebenkosten für Heizung, Strom und Klimatisierung gering bleiben.
Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ist Stadtentwicklungsmotor und soziale Einrichtung zugleich. Sie kann Projekte wie Baugemeinschaften oder auch Unternehmensgründungen fördern und langfristig Wohnraum schaffen, der als Mietwohnraum erhalten bleibt und allen Mieterinnen und Mietern eine Chance gibt. Damit sich einerseits möglichst viele Landauerinnen und Landauer mit den Zielen der Wohnungsbaugesellschaft identifizieren, und andererseits regionale Möglichkeiten der Wertschöpfung geschaffen werden, wollen wir Investitionsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt schaffen.
Wichtig für die Wohnungsbaugesellschaft ist es, den Grundstock an Wohnungen zu erhöhen. Dafür wollen wir den Bestand von 250 auf 400 Wohneinheiten bis 2024 vergrößern. Da wir eine nachhaltig erfolgreiche Wohnungsbaugesellschaft wollen, muss diese gut genug wirtschaften, um langfristig weiter zu wachsen und Wohnungen sanieren zu können. Trotzdem wollen wir, dass von diesen 150 zusätzlichen Wohnungen schon jetzt mindestens 40% als sozial geförderte Mietwohnungen entstehen. Alle übrigen Wohneinheiten sollen als Wohngemeinschafts- und Familienwohnungen realisiert werden. Dabei ist uns ein Standard wichtig, der Küchen als Gemeinschaftsräume plant, Tageslichtbäder sowie mindestens vier weitere Räume beinhaltet. Die Kaltmiete dieser übrigen Wohneinheiten darf 10 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, wobei diese Miete gerade für Wohngemeinschaften in Landau noch recht niedrig liegt. In allen städtischen Wohnungen sollen mindestens die Erdgeschosswohnungen barrierefrei errichtet werden, um auch Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Seniorinnen und Senioren Wohnungen zu Verfügung zu stellen. Alle übrigen Wohnungen sollten zumindest barrierearm realisiert werden. Der Energiestandard KFW40 wird bei all diesen Projekten nicht unterschritten.
Für Baugemeinschaften, egal ob als Baugruppen oder Genossenschaften, wie auch für andere Investoren soll die Wohnungsbaugesellschaft als Dienstleister auftreten können. Gegen eine Gebühr können so sozial geförderte Mietwohnungen durch diese verwaltet werden. Bei Baugemeinschaften, die zur Errichtung von sozial geförderten Mietwohnungen verpflichtet wurden, dieser Verpflichtung aber nicht nachkommen können oder möchten, soll die Wohnungsbaugesellschaft einspringen und innerhalb der Baugemeinschaften deren Quote erfüllen.
Als Vermieterin kommt der Stadt eine besondere Verantwortung zu. Deshalb wollen wir alle städtischen Wohnungen, ob mietpreisgebunden oder nicht, ausschließlich an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten. Diese haben durch ihr Einkommen nachgewiesen, dass sie nicht zur Gruppe der Gutverdienenden gehören. Um den eigenen Mieterinnen und Mietern aber auch anderen Menschen in der Stadt zur Seite zu stehen, wollen wir eine Stelle „Sozialberatung“ innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft schaffen, die Unterstützungs- und Beratungsangebote vermittelt oder bei drohender Wohnungslosigkeit hilft. Grundsätzlich wollen wir Nebenkosten nicht pauschal abrechnen, um den sparsamen Umgang mit Ressourcen zu belohnen. Nach energetischen Sanierungen werden wir die Kaltmiete bei nicht gebundenen Wohnungen um die prognostiziert eingesparten Heizkosten erhöhen, um weitere Instandsetzungen finanzieren zu können. Um zu verhindern, dass zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder zwei Personen weiterhin eine Fünf-Zimmer-Wohnung bewohnen, schaffen wir Anreize um innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft in eine passendere Wohnung umzuziehen. Die Übernahme der Umzugskosten halten wir dabei ebenso für geeignet wie das Erlassen einiger Monatsmieten.
In Wohngemeinschaftswohnungen stellt die Wohnungsbaugesellschaft Küche und Waschmaschine zur Verfügung, die mit den Nebenkosten abgegolten werden. Um der besonderen Situation von Wohngemeinschaften gerecht zu werden, sollen diese zwar Zimmer für Zimmer vermietet werden, die Wohngemeinschaft erhält aber die Gelegenheit eine passende Person zu finden. Wenn dies drei Monate nach Kündigung des Mietverhältnisses nicht gelingt, übernimmt die Wohnungsbaugesellschaft die Suche eines Nachmieters oder einer Nachmieterin.
Aus all diesen Gründen setzen wir auf Eigentumsbildung über Baugemeinschaften. Während Baugenossenschaften auch nach der gemeinschaftlichen Errichtung eines Wohngebäudes Bestand haben, weil die Mitglieder Anteile an der Baugenossenschaft halten, existieren Baugruppen ausschließlich bis zur Fertigstellung. Beide Formen von Baugemeinschaften kaufen selbst die Grundstücke, beauftragen Architekten und Handwerker und sparen bis zu 25 Prozent der Entstehungskosten bei gleicher Qualität und Wohnfläche. Zudem gelingt so hochwertiges und sehr individuelles Bauen, bei dem persönliche Wünsche und Vorlieben der Bauenden die entscheidende Rolle spielen. Mit unserem Ansatz, pro Hektar 100 Wohneinheiten zum Standard zu machen, sparen Mitglieder von Baugemeinschaften bei gleicher Wohnfläche pro Partei im Vergleich mit einem Einfamilienhausviertel durchschnittlich 80.000 Euro. Außerdem teilen sich Baugemeinschaften oft Räumlichkeiten wie Versammlungsräume für Feiern, Werkstätten, Fahrradkeller, Gästewohnungen oder Musikzimmer, sodass jeder einzelne darauf Zugriff hat, aber die Lasten geteilt werden.
Um das alles zu fördern, reservieren wir 70 Prozent der kernstädtischen Wohnbauflächen für Baugemeinschaften, die Wohnungsbaugesellschaft und soziale Infrastruktur wie Kitas. Mit unseren Mietwohnflächenquote von 40 Prozent schaffen wir so pro Hektar durchschnittlich 60 große Eigentumswohnungen, also dreimal mehr als in einem Einfamilienhausviertel, und zugleich 40 Mietwohnungen. Wir richten zudem eine volle Stelle zur Unterstützung und Beratung von Baugemeinschaften innerhalb der Verwaltung ein. Außerdem ermöglichen wir es auch sehr kleinen Baugemeinschaften von gerade einmal drei oder vier Parteien, Grundstücke zu erwerben und zu bebauen.
Damit das alles funktioniert, müssen auch innerhalb von Baugemeinschaften geförderte Mietwohnungen errichtet werden. Baugenossenschaften in Landau, wie zum Beispiel in der Haardtstraße, haben das schon getan oder tun es gerade. Wir wollen deshalb in jeder Baugemeinschaft 33 Prozent der Wohnungen oder 25 Prozent der Wohnfläche als geförderte Mietwohnungen realisiert sehen. Den Baugemeinschaften soll es dabei vorbehalten bleiben, einen für sie passenden Förderweg nach den Rahmenrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz auszuwählen. Durch die damit verbundene zeitlich begrenzte Mietbindung, steht es Baugemeinschaften frei, nach 20 Jahren diese Wohnungen zu verkaufen, selbst nach einer Familienphase im gleichen Haus in eine kleinere Wohnung zu ziehen oder sie weiter als Teil der Altersvorsorge zu vermieten. Wenn sich innerhalb einer Baugemeinschaft keine Partei findet, die diese Verpflichtung übernehmen möchte, steht die städtische Wohnungsbaugesellschaft zur Übernahme dieser Pflicht bereit. So wollen wir gerade kleinere Wohnungen für Alleinstehende und Alleinerziehende mit einem Kind schaffen.
Bis zu 70% der bebaubaren kernstädtischen Flächen wollen wir an Baugemeinschaften sowie an die Wohnungsbaugesellschaft und das Gebäudemanagement Landau verkaufen. In den Stadtdörfern sollen mindestens 20% hierfür zur Verfügung stehen. Die so entstehenden Quartiere wollen wir vorplanen und mindestens 100 Wohneinheiten in der Kernstadt – bei maximal vier Vollgeschossen – sowie 50 Wohneinheiten in den Stadtdörfernpro Hektar zum Standard machen. Zur Vorplanung soll in der Kernstadt die so genannte Blockrandbebauung gehören, bei der die Gebäude auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. So schaffen wir größere innenliegende Gemeinschaftsgärten, die nicht einsehbar sind, und ermöglichen es auch kleinen Baugemeinschaften Teile der vorgeplanten Gebäude zu entwickeln. Bei der Vergabe der Grundstücke wollen wir an der bisherigen Praxis Landaus festhalten, Grundstücke vorrangig an Landauerinnen und Landauer zu verkaufen. Bei der Preisgestaltung achten wir darauf, soziale Infrastruktur, höhere Dichte und einen größeren Anteil an sozial gefördertem Mietwohnungsbau gegenüber Investoren zu begünstigen.
Neue Quartiere wollen wir um einen zentralen Platz herum entwickeln, auf dem Spielplatz und Kita ebenso zu finden sind wie Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie im Erdgeschoss der umliegenden Gebäude. Dach- und Fassadenbegrünung, zahlreiche Bäume im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen und der Energie- und Dämmstandard KFW40 sorgen für einen ökologischen Beitrag zum Klimaschutz und Kleinklima. Gestaltungssatzungen wollen wir liberalisieren und auf ein Minimum beschränken, sodass die Menschen frei über die Farbe ihrer Häuser entscheiden können. So genannte Steingärten wollen wir verbieten.
Um Baukosten zu senken reduzieren wir die Mindeststellplatzanzahl auf einen pro Wohneinheit. Da wir Wohnfläche und Grünanlagen für wichtiger halten als ebenerdiges Parken, setzen wir auf gemeinsame Tiefgaragen und reduzieren das ebenerdige Parken auf Sozialdienste, Menschen mit Beeinträchtigungen, Hebammen, Handwerksfirmen und Lieferdienste sowie einen Quartiersparkplatz, der zugleich als Mitfahrerparkplatz dienen soll. Stattdessen setzen wir auf eine gute Busanbindung und alle Elemente guter Radinfrastruktur, Verkehrsberuhigung und dementsprechend gestaltete Straßen.
Städtebauliche Wettbewerbe können als Ideengeber eine starke Bereicherung für die Stadtentwicklung sein. Sie müssen aber, finden wir, auf solchen klaren politischen Vorgaben fußen, wie wir sie darlegten.
Jede dritte neu gebaute Wohnung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft soll als Wohngemeinschaftswohnungfür Studierende und Auszubildende vermietet werden. Diese wählen ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nach einer Kündigung innerhalb von drei Monaten selbst aus, um der besonderen Situation einer Wohngemeinschaft gerecht zu werden. Schon beim Bau achten wir auf Tageslichtbäder und Küchen als Gemeinschaftsräume. Mit einer trennscharfen Abrechnung der Nebenkosten halten wir diese niedrig, statten die Wohnungen mit Küche und Waschmaschine aus und verlangen nicht mehr als 10 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. So liegen wir insgesamt weit niedriger als viele Akteure auf dem Markt und nutzen diese Mittel innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft für weitere Sozialwohnungen.
Das Studierendenwerk Vorderpfalz als Träger der öffentlichen Studierendenwohnheime kann bisher nur für unter 5% der Landauer Studentinnen und Studenten Plätze anbieten. Diese Quote wollen wir durch die Schaffung hunderter Wohnheimplätze in den kommenden zehn Jahren möglichst verdoppeln. Dafür setzen wir auf Landesebene auf die stärkere Förderung von Studierendenwohnheimen, was wir bereits auf dem grünen Landesparteitag 2018 durchsetzen konnten. Kommunal wollen wir dem Studierendenwerk Grundstücke vergünstigt verkaufen oder über das Instrument „Erbpacht“ dauerhaft überlassen. Sollte es zum Beispiel nicht zur Entwicklung des Südcampus kommen, halten wir zum Beispiel das dafür vorgesehene Grundstück für eine denkbare Option. In Gesprächen sowie über unseren Sitz im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes wollen wir auf scharfe Nebenkostenabrechnungen, Wohngemeinschaftswohnungen statt Ein-Zimmer-Apartments und die Abkehr von der Komplettmöblierung aller Zimmer drängen und die günstige Grundstücksabgabe hiermit verbinden. Wir kritisieren Quadratmetermieten über das Studierendenwerk, die näher an 20 Euro pro Quadratmeter liegen als an 10, und werden solche Mieten weder fördern noch unterstützen. Ausnahmen von der sozial geförderten Mietwohnungsbauquote für Studierendenwerke werden wir nur unterstützen, wenn sichergestellt wird, dass die Miete für alle Mieterinnen und Mieter erträglich ist. Bestehende Wohnheime wollen wir besser anbinden, indem wir zum Beispiel den Weg vom Campus zum Wohnheim in der Godramsteiner Straße ausleuchten und barrierefrei ausbauen.
Neben diesen öffentlichen Akteuren setzen wir auch auf private Initiativen zur Schaffung von Wohnraum für Studierende. Dazu gehören der Anstoß zu Neubauinitiativen von Wohngemeinschaftswohnungen und die Attraktivierung von Wohnraum auf den Stadtdörfern durch eine bessere Verkehrsanbindung mit Fahrrad und Bus. Auch der schon 2014 von uns vorgebrachte Vorschlag, einen Ableger des Mietshäuser-Syndikats in Landau zu gründen, fände weiterhin unsere Unterstützung. Darüber hinaus wollen wir ein Konzept entwickeln, wie der wenig genutzte Wohnraum in Landau besser ausgenutzt wird. Ein solches „Remanenzkonzept“ würde Studierende und Auszubildende insbesondere mit älteren Bürgerinnen und Bürgern zusammenbringen, die bereit wären einen Teil ihrer Häuser oder Wohnungen unterzuvermieten. Wir halten dafür eine respektvolle Ansprache für entscheidend. Zudem kann so auch ein Beitrag gegen Altersarmut und soziale Isolation geleistet werden. Die vom Seniorenbeirat präferierte Lösung der „Wohnen für Hilfe“, bei der zum Beispiel Gartenarbeit oder das Erledigen von Einkäufen statt Geld erbracht werden, sehen wir als schöne Ergänzung eines solchen Konzeptes.
Darüber hinaus wollen wir in allen Stadtdörfern Sanierungsgebiete ausweisen, um die Sanierung bestehender Gebäude fördern zu können. Wie auch in der Kernstadt setzen wir auf Fassaden- und Dachbegrünungen, das Verbot von Steingärten und energetische Standards wie KFW40-Häuser.
Da es auch in Stadtdörfern Bedarf an günstigen Mietwohnungen gibt und Baugemeinschaften auch Einfamilien- und Reihenhäusern errichten können, wollen wir für Neubaugebiete in Stadtdörfern eine sozial geförderte Mietwohnungsbauquote von 20% der entstehenden Wohnfläche und 20% des Baulands ausschließlich an Baugemeinschaften vergeben. Außerdem wollen wir so Wohngemeinschaftswohnungen für Seniorinnen und Senioren in den Stadtdörfern schaffen, damit sie in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können und Konzepte abseits großer Seniorenwohnheime gefördert werden.
Anfang 2019 sind wir nun an einem Punkt, an dem die ersten fünf Hektar südlich der Wollmesheimer Straße gekauft und zur Bebauung vorbereitet werden. Selbst mit einer Verdopplung des GRÜNEN Wahlergebnisses könnten wir diesen Prozess an diesem Punkt nicht mehr stoppen, weil es keine politische Kraft in Landau gibt, die unsere Perspektive teilt. Deshalb konzentrieren wir uns nun darauf, ein besseres Stadtviertel zu schaffen, dass mehr Wohnraum auf weniger Fläche schafft und weitere Ausweitungen von Landau XXL verhindert. Da ein städtisches Quartier westlich der Wollmesheimer Höhe aus baulichen Gründen nicht möglich ist, setzen wir auf eine dichtere Bebauung südlich der Wollmesheimer Straße und lehnen das westliche Baugebiet weiterhin konsequent ab.
Der politischen Diskussion der letzten Jahre liegt neben dem Druck auf dem Wohnungsmarkt eine Bevölkerungsprognose zugrunde, die bis 2030 einen Anstieg der Bevölkerung um 3000 Personen voraussagt. Seit Mitte 2018 gibt es eine neue Bevölkerungsprognose, die bis 2030 einen Anstieg von 6000 Personen prognostiziert. Wenn dem so wäre, würde Landau XXL sich nicht auf die bisher ins Auge gefassten über 40 Hektar beschränken, sondern noch darüber hinaus gehen. Da damit erst recht die Existenzgrundlage vieler Winzerinnen und Winzern angetastet würde, ist es umso wichtiger, dies durch eine dichtere Bebauung und Nachverdichtung in der Kernstadt zu verhindern. Mit GRÜNER Politik lässt sich auf derselben Fläche fünfmal so viel Wohnraum schaffen – und somit für dieselbe Anzahl an Wohnungen 80 Prozent der Fläche schonen. Mit der Politik der Koalition aus CDU, SPD und FWG ist das nächste Neubaugebiet (Landau XXXL) unausweichlich.
Es wird Zeit – dafür setzen wir uns ein:
- 150 zusätzliche städtische Mietwohnungen
- Mietwohnungsbauquote auf 40% erhöhen, davon die Hälfte exklusiv für
Geringverdienende - Wohnheimquote des Studierendenwerks auf 10% heben
- Wohneigentum über Baugemeinschaften etablieren
- 100 Wohneinheiten pro Hektar als Richtgröße für kernstädtische Baugebiete