Kapitel 6: Finanzen

Unser Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs haben wir zum Haushaltsjahr 2024 erreicht, ohne weniger in die Zukunft und die Infrastruktur unserer Stadt zu investieren. Damit werden zukünftig die Förderquoten sinken. Wenn in der Vergangenheit beispielsweise die Sanierung einer Straße zu 90% gefördert wurde, wird sie zukünftig nur noch zu 75% gefördert werden. Das bedeutet, um dieselbe Anzahl an Projekten umzusetzen, braucht es zwei bis zweieinhalb Mal so viele Investitionsmittel vonseiten der Stadt.

Wir halten die Steuer auf Unternehmensgewinne für die beste Möglichkeit, diese notwendigen Investitionen in die Zukunft unserer Stadt zu stemmen. Aktuell zahlen Unternehmen in Landau erst ab einem Freibetrag von 24.000 Euro einen Anteil von 14,42% „Gewerbesteuer“. Unternehmen ohne Gewinne werden durch die Steuer auf Unternehmensgewinne nicht belastet. Gleichzeitig sind Faktoren wie Kinderbetreuung (Ganztag, flexibel), Verkehrsinfrastruktur (Südpfalz- bahn) und Wohnraum (Azubiwohnheim) wichtig, gerade für Unternehmen. Eine Erhöhung von bis zu 1,6 Prozentpunkten halten wir deshalb für vertretbar zur Finanzierung dieser Gemeinschaftsprojekte.

Grundsteuern A und B

  • Die Steuer auf bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) trifft insbesondere Wohngebäude und verteuert so das Leben in unserer Stadt noch weiter, weshalb wir sie für die schlechtere Option im Vergleich mit der Gewerbesteuer halten. Keine relevanten zusätzlichen Einnahmen lassen sich mit Erhöhungen bei der Steuer auf landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) erzielen. Da sie gleichzeitig eine kleine Gruppe wichtiger Akteurinnen und Akteure gezielt belastet, wollen wir von Erhöhungen in diesem Bereich weiterhin absehen.

Leerstandssteuer und Grundsteuer C

  • Wir unterstützen die Idee einer Leerstandssteuer, die dazu dienen soll, leerstehende Objekte wieder als Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Vorsichtigen Schätzungen nach ließen sich mit ihr aber zumindest am Anfang gut zwei Millionen Euro pro Jahr für den städtischen Haushalt gewinnen. Sollte die Wohnraumschutzsatzung (auch: Zweckentfremdungsverbotssatzung) nicht die gewünschten Ziele erreichen, wäre der Weg einer Leerstandssteuer immer noch gangbar.
  • Eine ganz ähnliche Wirkung soll die zukünftige Steuer auf bebaubare aber unbebaute Grundstücke entfalten. Diese sogenannte Grundsteuer C trifft vor allem Baulücken in alten Neubaugebieten, die als Wertanlage missbraucht werden und Menschen die Möglichkeit vorenthalten, Wohnraum zu schaffen. Wir werden unsere kommunalen Möglichkeiten bei der Grundsteuer C maximal ausschöpfen.

Verwaltungsinfrastruktur

  • Landaus Stadtverwaltung ist über die halbe Stadt verteilt. Die Anmietungen nur weniger dieser Liegenschaften summieren sich bereits auf über 600.000 Euro jährlich. 
  • Wir setzen deshalb auf eigene Strukturen und Gebäude, um Mietkosten zu sparen und werterhaltend zu arbeiten, etwa durch eine Verwaltungsnutzung in der Cornichonstraße.
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