Eingereicht für den Stadtrat am 28.01.2025. Wirs im nächsten Kulturausschuss besprochen.
Prüfantrag:
Die Verwaltung prüft, inwieweit Antragsverfahren und Arbeitsabläufe im Rahmen der städtischen
Kulturförderung vollständig und durchgängig digitalisiert werden können. Dabei sind die Potenziale
für bestehende Antrags- und Förderverfahren in anderen Ämtern und Abteilungen zu berücksichtigen.
Begründung
Anträge zur städtischen Kulturförderung werden aktuell über PDF-Dateien, Ausdrucke und z.T.
analoges Einreichen gestellt. Sowohl für die antragstellenden Einrichtungen und Kulturakteur*innen
als auch für das zuständige Kulturbüro (bzw. Büro für Tourismus) würde eine Digitalisierung der
Kulturförderanträge und Verwendungsnachweise zu einer deutlichen Verringerung des
Bearbeitungsaufwands führen.
Im Jahr 2025 sollte es möglich sein, einen Antragsprozess medienbruchfrei digital zu gestalten.
Mindeststandard sollten Online-Formulare für die Antragsstellung und Verwendungsnachweise sein;
zu prüfen ist aus unserer Sicht jedoch die Einführung eines digitalen städtischen Antragsportals,
welches unter anderem die Einreichung, Zwischenspeicherung und Archivierung von Anträgen
(Antragshistorie) sowie eine Verwaltung der persönlichen Daten ermöglicht. Auch die Einreichung von
Belegen und Verwendungsnachweisen ließe sich über ein solches Portal abbilden, was den Aufwand
für alle Beteiligten erheblich reduzieren dürfte.
Von einem städtischen Antragsportal würden auch andere Bereiche der Verwaltung profitieren – als
aktuelles Beispiel sei hier der Verfügungsfonds „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ der
Wirtschaftsförderung genannt, bei dem wie bei den Kulturförderprogrammen keine vollständig
digitale Antragstellung und -bearbeitung möglich ist.
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