Robert Habeck wurde mithilfe eines Antrages mehrerer Mitglieder des Kreisverbandes Landau zum Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewählt. Lukas Hartmann, Landauer grünen Fraktionsvorsitzender, hielt eine Rede für die nötige Satzungsänderung.
Liebe Freundinnen und Freunde,
wir sind seit vielen Jahren zu Recht stolz auf unsere Stärke in den Ländern. Unsere zahlreichen Beteiligungen an Landesregierungen zeigen, dass wir das Leben der Menschen und die Politik dieses Landes besser machen. Wir sind auch stolz auf unsere Unabhängigkeit als Partei, die weder Verfügungsmasse eines Parteivorsitzenden noch Kanzlerinnenwahlverein ist. Doch hat bis heute niemals eine unserer Ministerinnen oder einer unserer Minister für den Bundesvorstand kandidiert. Wir müssen uns fragen, warum.
Liebe Freundinnen und Freunde, Ich bin nur Stadtrat und weiß was Verantwortung für 50.000 Menschen bedeutet. Was es bedeutet, Millionen Menschen, hunderten Mitarbeitern und dem eigenen Landesverband verpflichtet zu sein, kann ich nur erahnen. Dass jemand in dieser Situation darum bittet, seine Situation anzuerkennen, ist deshalb mehr als verständlich. Mehr noch: Wer das alles von heute auf morgen hinzuschmeißen bereit wäre, den würde ich im BuVo nicht sehen wollen.
Andererseits: Wenn die Führung der Partei in den Händen von Menschen liegt, die Jahre an Erfahrung mit der Umsetzung unserer Ideale in Regierungshandeln haben, kann uns das stärken. Weil es für grüne Politik entscheidend ist, dass Idealismus und Pragmatismus zusammenfinden.
Robert ist nun in unserer 38-jährigen Geschichte der erste, der die Macht und Stellung eines Ministers aufzugeben bereit ist, um sich als Bundesvorsitzender anzubieten. Er ist so Anlass für diese Debatte geworden, aber er ist nicht der Grund für sie. Der Grund ist, dass es an sich richtig ist, eine Übergangsregelung zu beschließen. Weil auch in Zukunft gute, erfahrene Leute bereit sein könnten, diesen Weg zu gehen, die aber ihrer Verantwortung zuhause gerecht werden wollen.
Wir schlagen bis zu zwölf Monate vor, weil wir nicht länger als die Hälfte der regulären Amtszeit als Übergangsfrist zulassen wollen. Aber wir schlagen auch bis zu zwölf Monate vor, weil wir nicht ausschließen können und wollen, dass in Einzelfällen auch neun oder zehn oder elf Monate nötig sind, während in anderen Fällen auch zwei oder vier oder sechs Monate genügen können. Dieses Land, diese Partei und die denkbaren Situationen sind so unterschiedlich und vielfältig, dass wir uns keinen Gefallen damit tun, kurze Fristen zu beschließen.Und, Liebe Freundinnen und Freunde, ich werbe für Vertrauen in unsere gewählten Vertreter. Dafür, ihre Verantwortung für ihre Landesverbände und die Menschen in ihrem Bundesland anzuerkennen. Dafür, ihnen zuzugestehen, dass sie die Freiheit einer längeren Frist nicht über das Notwendige hinaus in Anspruch nehmen. Dafür, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen versuchen werden, dem in sie gesetzten Vertrauen gerecht zu werden. Wem wir das nicht zutrauen, den müssen und werden wir nicht wählen. Aber die Möglichkeit zur Kandidatur sollten wir deshalb im Vorhinein nicht einschränken.
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