Keine Zirkusaufführungen mit Wildtieren in Landau

Eingereicht für den Stadtrat am 26.05.2026.

Antrag

Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dass kommunalen Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine gefährlichen Wildtiere mitführen. Hierunter fallen insbesondere Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe. Mit der Beschränkung soll den Gefahren, die mit der Haltung dieser Tierarten in mobilen Einrichtungen einhergehen, Rechnung getragen werden. Bereits geschlossene Verträge oder Zusagen bleiben von dem Beschluss unberührt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung

Ausbrüche von Wildtieren wie Elefanten, Tiger oder Bären aus Zirkusbetrieben sind vielfach dokumentiert. So brachen beispielsweise zwischen 2009 und 2019 insgesamt mindestens 25x Elefanten aus Zirkusbetrieben in Deutschland aus oder liefen unbeaufsichtigt umher. In diesem Zeitraum wurden mindestens fünf Menschen bei Unfällen mit Elefanten zum Teil schwer verletzt. 2015 wurde ein Mann im baden-württembergischen Buchen von einem Elefanten aus einem Zirkus getötet.

Auch der Bundesrat verweist in seiner Entschließung im Jahr 2016 für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus auf die Gefahrensituation: „Ferner sind vermehrte Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährden.“ Einen Grund dafür sieht die Länderkammer darin, dass die „eigentlich notwendige Einrichtung von ausreichend großen, ausbruchsicheren und artgerecht ausgestatteten Gehegen […] mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität“ kollidiert.

Insgesamt kam es zwischen 2009 und 2020 zu mindestens 48 Ausbrüchen von Bären, Elefanten, Flusspferden, Großkatzen, Nashörnern und Primaten aus Zirkusbetrieben in Deutschland. Selbst jahrelang unauffällige oder als „gezähmt“ geltende Wildtiere können unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund zur Gefahr werden.

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht Gastspielen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren kritisch gegenüber. Einer repräsentativen forsa-Umfrage zufolge vertreten 82 % die Auffassung, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können. Zwei Drittel der Bevölkerung unterstützt repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus. Bereits 26 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben bestimmte Tierarten im Zirkus verboten.

Ein Rechtsgutachten der Stabsstelle Tierschutz des Ministeriums für Ländlichen Raum, Städten und Gemeinden aus Baden-Württemberg zeigt auf, wie unter Beachtung der aktuellen Rechtslage bestimmte Wildtierarten von kommunalen Flächen ausgeschlossen werden können. Demnach werden Beschränkungen von Zirkusbetrieben mit gefährlichen Tieren als rechtskonform gewertet, weil die öffentliche Sicherheit in kommunaler Zuständigkeit liegt. Bereits 2016 entschied beispielsweise das Verwaltungsgericht Darmstadt zugunsten der Stadt Reinheim, die auf ihrer Fläche ein Zirkusgastspiel mit Tigern untersagte. Die Stadt hatte mit der Gefahrenlage argumentiert. Das Verwaltungsgericht betonte, die Gemeinde habe „bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen einen weiten Gestaltungsspielraum und könne die Vergabe des Platzes zulässigerweise auf eine Veranstaltung ohne Raubtiere beschränken“.

Insgesamt haben bereits über 100 Städte – darunter Köln, Stuttgart, Greifswald oder Erlangen – ein Zirkus-Wildtierverbot auf eigenen Flächen beschlossen.

Im Sinne des Tierschutzes sollte die Stadt Landau sich dem Vorbild anderer Kommunen anschließen. Akrobatik, Clownerie und moderne Zirkuskunst beweisen: faszinierende Unterhaltung ist auch tier(leid)frei möglich.