Stellplatzsatzung dem Klimawandel anpassen – Prüfantrag zur Modernisierung

Im Stadtrat am 8.März 2022 in Mobilitätsausschuß verwiesen

Antrag

Die Stadtverwaltung prüft die Einführung einer Stellplatzsatzung für Landau. Insbesondere soll geprüft werden, wie über die Stellplatzsatzung mehr Fahrradabstellplätze, Car- und Bikesharing-Stellplätze und elektrische Ladestationen ermöglicht und eine Regelung zum ÖPNV-Abschlag gefasst werden können. Zudem sollen Möglichkeiten zur Umnutzung vorhandener Stellplätze geprüft werden.


Begründung

Um mehr multimodalen Verkehr mit Rad, Bus und Sharingsystemen in Landau zu ermöglichen und dem sich verändernden Mobilitätsverhalten Rechnung zu tragen, muss auch der Stellplatzbedarf angepasst werden.
Das Landesbaurecht gibt Kommunen durch den § 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO die Möglichkeit dies durch die Erstellung einer entsprechenden Satzung zu erreichen. Aufgrund des § 47 Abs. 1 LBauO ist es möglich, Vorgaben hinsichtlich der Beschaffenheit der Stellplätze und Radabstellanlagen zu erlassen. Dies lässt auch die Verbindlichkeit einer Errichtung von Fahrradstellplätzen zu.
In Gebieten mit einer guten Anbindung an den ÖPNV, Sharing-Konzepten oder vergleichbaren Mobilitätsangeboten soll der Stellplatzbedarf gesenkt werden, um einen möglichst geringen Flächenbedarf für das Abstellen von Fahrzeugen zu erreichen. Dies stellt auch eine Erleichterung für Bauherr:innen dar. Die Anzahl der zu schaffenden Fahrradstellplätze kann sich beispielhaft an der Satzung der Stadt Mainz orientieren.
Verändern sich Bedarfe bei Bestandsgebäuden oder ist die Anforderung an Stellplätzen für bestimmte Nutzergruppen ungeeignet, sollten auch Möglichkeiten zur Umnutzung von vorhandenen und nach Baugenehmigung notwendigen Stellplätzen gefunden werden.

Lea Saßnowski Lea Heidbreder

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