Zur geplanten Erdölförderung in der Südpfalz nimmt Anne Spiegel, rheinland-pfälzische Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, wie folgt Stellung:
»Die Landesregierung hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und möchte Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 klimaneutral gestalten. Damit ist auch klar, dass fossile Energieträger bald der Vergangenheit angehören werden und die Zukunft den erneuerbaren Energien gehört.
In der rheinland-pfälzischen Stromerzeugung spielen Mineralöl und Mineralölprodukte keine energiestatistisch relevante Rolle. Alternativen zum Einsatz von Mineralöl und Mineralölprodukten im Verkehrsbereich sowie zur Wärmeerzeugung sind auf der Basis erneuerbarer Energien bereits seit Jahren am Markt verfügbar.
Vor diesem Hintergrund sieht das Klimaschutzministerium Erdöl-Bohrungen aus umwelt- und klimapolitischer Sicht grundsätzlich sehr kritisch. Auch das konkrete Vorhaben in Offenbach schätzen wir als sehr kritisch und als nicht verhältnismäßig ein, da fossile Energieträger bei der Verbrennung unter anderem das Treibhausgas Kohlendioxid produzieren. Zudem sind Bohrungen immer ein Eingriff in die Natur und Umwelt, sodass Aspekte wie mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser oder den Naturschutz im Zulassungsverfahren geprüft werden müssen.
Im Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung sind die Zuständigkeiten für Themen klar geregelt. Diese dort geregelten Zuständigkeiten schlagen sich auch bei der Verantwortung für Genehmigungen und politische Initiativen nieder. So haben wir zum Beispiel keine fachliche Zuständigkeit für Änderungen des Bundesberggesetzes. Wir werden als Klimaschutzministerium jedoch innerhalb der Landesregierung mögliche Initiativen eruieren und besprechen. Denn die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zurecht dazu bekannt, das Bergrecht zu novellieren, um mehr Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Transparenz zu ermöglichen.
Das Klimaschutzministerium wurde bei der standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit von der zuständigen Bergbehörde nicht beteiligt und musste auch nicht beteiligt werden. Der Umweltverwaltung werden erst im eigentlichen Zulassungsverfahren der Aufsuchungsbohrung Unterlagen zur fachlichen Prüfung zur Verfügung gestellt, die eine umweltfachliche Bewertung des Projekts ermöglichen. Das Verfahren liegt beim Landesamt für Geologie und Bergbau.«
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