Anfrage: Leerstand in Landau –Erfahrungen mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung

Eingereicht für den nächsten Bauausschuss am 03.02.2025

Die Zweckentfremdungsverbotssatzung gilt jetzt ein Jahr, ein Großteil der Rückmeldung
zur Leerstandserhebung ist bei der Verwaltung eingetroffen. Um zielgerichtet
Maßnahmen zur Wiederbelebung der Gebäude und Prävention von zukünftigen
Leerständen treffen zu können, ist eine detaillierte Analyse der Gründe für Leerstände in
unsere Stadt notwendig. Nähere Angaben über die Leerstandsbesitzerinnen und
-besitzer erlauben zusätzlich die passende Auswahl an Unterstützungsmaßnahmen.
Der für Februar angekündigte Bericht zur Zweckentfremdungsverbotssatzung soll aus
unserer Sicht daher insbesondere die folgenden Fragen beantworten:

1) Wie viele Leerstände wurden bei der Stadtverwaltung gemeldet? (aufgeschlüsselt
nach einzelnen Stadtteilen und Stadtdörfern)
2) Wie viele Leerstände wurden (mit welcher Begründung) genehmigt?
3) Welche Gründe werden mit welchem Anteil für den Leerstand genannt?
(z.B. notwendige Sanierung, Warten auf Genehmigungsprozesse, Reservierung für
Familienangehörige, Ungeklärte Rechtslage usw.)
4) Wie viele Leerstände gehören Privatpersonen, wie viele Unternehmen?
5) Wie hoch ist der Anteil an Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie Gebäuden mit
Gewerbeeinheit?
6) Wie viele der Leerstandsbesitzenden haben mehr als einen Leerstand?
7) Wie hoch ist der Prozentsatz an Leerständen? (aufgeschlüsselt nach einzelnen
Stadtteilen und Stadtdörfern)
8) Wie viele Leerstände sind nach der Meldung bereits wieder am Markt?
9) Wie viele Beratungsgespräche wurden geführt oder andere Maßnahmen ergriffen, um Leerstand wieder an den Markt zu bringen?
10) Wie hoch ist der Anteil an leerstehenden Einliegerwohnungen?

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