Seit zwei Jahren gibt es die Zweckentfremdungsverbotssatzung in Landau. Alle Eigentümer:innen in Landau wurden dazu kontaktiert. Nach einer Frist von 6 Monaten müssen laut Satzung leerstehende Wohnungen wieder einer Nutzung zugeführt werden. Danach können auch Bußgelder verhängt werden. Aus einer GRÜNEN Anfrage im Stadtrat geht hervor: Die Stadtverwaltung tut das bislang nicht. Dazu die Co-Fraktionsvorsitzende der Landauer GRÜNEN Lea Heidbreder: „207 der 718 gemeldeten Leerstände sind aktuell wieder bewohnt, dabei waren Mieterwechsel, Verkauf und Sanierung die Hauptgründe für den vorherigen Leerstand. Man sieht einen gewissen psychologischen Effekt der Wohnraumschutzsatzung. Auch die Beratung ist richtig. Wir dürfen jetzt aber nicht den Fehler machen, auf halber Strecke stehenzubleiben.“
Anfragen
Anfragen an die Stadtverwaltung Landau