Antrag: Rückkauf von Baulücken

Angenommen

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 31. Januar 2023 angenommen.

Prüfantrag:
Die Verwaltung prüft bis Juni 2023, welche Neubaugebiete seit 1993 entwickelt wurden,
wie viele Bauplätze in den jeweiligen Gebieten bis heute Baulücken geblieben sind und ob
zeitliche Regeln zur Bebauung mit aufgenommen wurden.

Begründung:
Neubaugebiete wurden und werden entwickelt, um Wohnungsnot zu begegnen. Auch wenn
diese Funktion in Zeiten hoher Gestehungskosten, hoher Zinsen und das Maß der Linderung
durch freistehende Einfamilienhäuser fraglich geworden ist, gibt es auch in Landau noch
Baulücken in alten Neubaugebieten und Menschen, die diese Wohnform wünschen und sich
leisten können.

Zeitgleich wurden diese heutigen Baulücken nicht als Wertanlagen geschaffen, sondern um
sie zu bebauen. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof nun einen solchen Fall aus Bayern
verhandelt und entschieden, dass auch noch drei Jahrzehnte nach Verkauf des Bauplatzes
an eine Privatperson der Rückkauf zum damaligen Preis möglich ist, wenn keine Bebauung
realisiert wurde.

Wir bitten deshalb die Verwaltung zu prüfen, welche Baugebiete in den letzten drei
Jahrzehnten ausgewiesen wurden, wo wie viele Baulücken existieren und ob eventuell ein
Rückkauf umgesetzt werden kann.

Angesichts von Wertsteigerung und Inflation könnten die Grundstücke für einen Bruchteil
des heutigen Wertes zurückverkauft und einer Bebauung durch die Stadt oder einem
Wiederkauf an Bauwillige zugeführt werden.

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