Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Erhöhung der Quotierungsrichtlinie“ zur. Wir bitten, diesen als weitergehenden Antrag noch auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung aufzunehmen.
Antrag:
Für projektbezogene Bebauungspläne und die Vergabe städtischer Grundstücke in der Kernstadt gilt eine Quotierungsrichtlinie von 33,3% der entstehenden Wohnfläche. Mindestens die Hälfte hiervon muss über den ersten Förderweg für Geringverdiener realisiert werden.
In der Stadtratssitzung wurde klar: Oberbürgermeister Hirsch und die CDU sind gegen eine höhere Quote, die SPD will nur eine etwas höhere Quote für eine Handvoll Grundstücke, schließt aber dutzende Hektar an Neubaugebieten aus und weder die einen noch die anderen beschäftigen sich mit den Interessen von Geringverdienern.
Lukas Hartmann
Begründung:
Am 4. Juni 2016 und am 7. Juli 2017 beantragte meine Fraktion eine Quote von 30% für den sozial geförderten Mietwohnungsbau. Stets wurde diese höhere Quote von den Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FWG abgelehnt. Im einen Fall konnten wir uns mit der CDU-Fraktion zumindest auf 25% für den Wohnpark am Ebenberg einigen, im anderen Fall nahm die Verwaltung unsere Initiative auf und legte darauf fußende Vergaberichtlinien vor, die wir an vielen Punkten ändern wollten (mehr Bauland für Baugemeinschaften, Einbezug der Anzahl an Wohneinheiten, paritätische Richtlinien für die Förderwege I und II zur Unterstützung von Geringverdienern). Auch hier wurden unsere Änderungsanträge abgelehnt. Meine Fraktion stimmte dennoch zu, da unser Antrag zumindest zu einer Quotierungsrichtlinie von 25% für die gesamte Kernstadt führte, unser Wunsch nach einer höheren Quote aber weiterhin abgelehnt wurde.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat nun eine Änderung der Quotierungsrichtlinie von 33,3% beantragt. In der Begründung wird dabei Bezug genommen auf die bisherige Quote bei projektbezogenen Bebauungsplänen. Im Antrag selbst bleibt diese Differenzierung aber unklar. Meine Fraktion hält eine höhere Quote sowohl bei projektbezogenen Bebauungsplänen als auch bei der Vergabe städtischer Grundstücke in der Kernstadt für nötig. Die Antwort auf unsere Anfrage zu Wohnberechtigungsscheinberechtigten blieb leider – teilweise aus verständlichen Gründen – unvollständig. Klar wurde aber: die Zahl der existierenden Wohnungen stehen in einem krassen Missverhältnis zur Zahl antragsberechtigter Landauerinnen und Landauer. Arbeitssuchende, Geringverdiener, Auszubildende, Asylbegehrende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente ohne Wohneigentum, Alleinerziehende und selbst große Teile der Mittelschichtfamilien mit Kindern haben Ansprüche, die wir nicht erfüllen können.
Für uns Grüne führt dies zu einer Perspektivänderung. Es geht nicht mehr darum, wie hoch die Quote sein muss, um das Problem in absehbarer Zeit zu lösen. Vielmehr müssen wir die Quotierungsrichtlinie so weit möglich erhöhen. Dabei scheint 50% eine kritische Größe zu sein, ab der für viele Bauträger Projekte unrentierlich werden. Wie hoch sie schlussendlich liegen sollte, werden wir für uns in den nächsten Monaten mit Blick auf die Erfahrungen anderer Städte mit höheren Quoten beurteilen, sie dürfte aber zwischen 35 und 45% liegen. Die Befürchtungen aber, die Quote an sich würde die Bautätigkeit in Landau beenden, erwiesen sich als unzutreffend. Zudem beantwortet der SPD-Antrag nicht die Frage, wie bei einer höheren Quote mit den unterschiedlichen Förderwegen umzugehen ist. Wir GRÜNE wollen weiterhin mindestens die Hälfte der Flächen für Geringverdiener reservieren, die von Wohnungsnot besonders betroffen sind.
Lukas Hartmann
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