Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, folgenden Antrag bitten wir in der nächsten Stadtratssitzung zu beraten.
Antrag:
1. Mindestens 30% der zukünftig auf städtischen Grundstücken (auch im Zwischenerwerb) entstehenden Wohnfläche sowie 30% der entstehenden Wohneinheiten müssen dem gefördertem sozialen Mietwohnungsbau entsprechen.
2. Hiervon sollen 10% der Wohneinheiten auf Haushalte mit Einkommen bis 60 % über der Einkommensgrenze des Landeswohnraumfördergesetzes und 20% der Wohneinheiten auf Haushalte mit Einkommen gemäß dem Landeswohnraumfördergesetz entfallen.
Begründung: Geringverdiener, Alleinerziehende, Arbeitssuchende, Studierende, Auszubildende, Menschen in Teilzeit, Geflüchtete und Asylbewerber sowie Rentnerinnen und Rentner ohne Wohneigentum sind die Gruppen an Personen, die auf günstige Mietwohnungen angewiesen sind. Im Laufe des letzten Jahres beantragte unsere Fraktion eine Quote von 30% sozial geförderten Mietwohnungsbaus für alle verbliebenen Baufelder des Wohnparks am Ebenberg, was letztlich in einem Beschluss von 25% mündete. Es folgte ein Antrag der Koalition, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ebenfalls eine Quote von 25% anzusetzen, was ebenso angenommen wurde. Bei diesen Beschlüssen bezogen wir uns auf die Kategorie des sozialen Mietwohnungsbaus, der für alle Menschen bis 60% über der Einkommensgrenze des Landeswohnraumfördergesetzes zur Verfügung steht. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern ergibt sich so immerhin ein noch angesprochenes Jahresbruttoeinkommen von über 77.000 Euro, was bei zwei Verdienern und gleichem Einkommen ungefähr einem Monatsbrutto von jeweils 3200 Euro entspricht. Einem Betrag, der schon über dem durchschnittlichen Einkommen in Deutschland von knapp 37.000 Euro pro Jahr Arbeitnehmerbrutto liegt. Deshalb schlagen wir vor, eine Quote von 30% gefördertem sozialen Mietwohnungsbau in zwei Teile zu spalten. Zehn Prozent sollen der bisherigen Beschlusslage entsprechen. Zwanzig Prozent jedoch sollen sich auf ein Einkommen gemäß dem nicht erhöhten Satz aus dem Landeswohnraumfördergesetzes beziehen. Dies entspräche beim gleichen Beispiel einer vierköpfigen Familie einem maximalen Einkommen von knapp 49.000 Euro Arbeitnehmerbrutto (ca. 2.000 pro Einkommen und Monat) und würde gerade Geringverdienern ein gesondertes Kontingent zugestehen. Insgesamt 30% der entstehenden Wohneinheiten und der entstehenden Quadratmeter Wohnfläche sollen so als sozial geförderten Mietwohnungsbau ausgewiesen werden. Die Quote von 30% sowohl auf die Anzahl der Wohneinheiten als auch auf die Quadratmeter Wohnfläche anzulegen, sorgt dafür, dass nicht nur kleine Wohnungen im geförderten sozialen Mietwohnungsbau entstehen, sondern auch mittelgroße und große. In der Stadtratsitzung vom 27.6.2017 wurde ein Antrag der SPD- Fraktion, städtische Bauflächen im Plangebiet Südlicher Breiter Weg mit der Maßgabe, dass 50 % der Wohnungen als geförderter Mietwohnungsbau ausgewiesen werden, zu verkaufen behandelt und mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan zur weiteren Beratung in den Bauauschuss überwiesen. Dieser Antrag berücksichtigt die Besonderheiten dieses Baugebiets und den Umstand, dass wir bisher keine, über das Konversionsgebiet Wohnpark Ebenberg hinausgehende Beschlusslage für den Umgang mit städtischen Grundstücken, die bebaut werden sollen, haben. Mit dem vorliegenden Antrag kann diese Lücke geschlossen werden.
Lukas Hartmann
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