Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Aufnahme folgenden Antrags auf die Tagesordnung des kommenden Stadtrates.
Mit Blick auf die Klimaschutzziele 2030 beschließt der Stadtrat Landau eine Solaroffensive. Die Verwaltung wird gebeten eine Planung vorzulegen, welcher Zubau an Solarleistung zur Erreichung der Landauer Klimaschutzziele bis 2030 notwendig ist und wie in den nächsten fünf Jahren dieser Zubau auf Neu- und Bestandsgebäuden in Landau schrittweise erreicht werden kann.
Folgende Maßnahmen sollten einbezogen werden:
a) Informationsveranstaltung für Solaranlagen auf Bestandsgebäuden
Die Verwaltung wird beauftragt, Bürgerinformationsveranstaltungen zum Thema Solaranlagen auf Hausdächern zu organisieren. Zur Darstellung von Potentialflächen auf Bestandsgebäuden kann das Solardachkataster einbezogen und Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren an die Hand gegeben werden. Auf Fördermöglichkeiten von Bund und Land sowie auf die verschiedenen Nutzungsarten des erzeugten Stroms (Eigennutzung, Einspeisung) und deren erwartbare Wirtschaftlichkeit ist hinzuweisen. Entsprechende Informationen können von der Klimaschutzmanagerin angeboten werden.
b) Prüfung Potentialflächen für Solaranlagen auf kommunalen Liegenschaften
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen dabei, Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern auf kommunalen Liegenschaften zu installieren. Das kann zum Beispiel für Schulen umgesetzt werden, die in die Eigenversorgung mit PV-Strom gehen. Die Verwaltung wird beauftragt, kommunale Liegenschaften, die für eine solche Förderung in Frage kommen, zu prüfen, potentielle Kooperationspartnerinnen (z.B. an Schulen) auszuloten und die notwendigen Schritte und Zuständigkeiten für eine Umsetzung zusammenzutragen und darzulegen.
c) Prüfung weiterer innovativer Nutzungsmöglichkeiten
Solaranlagen können nicht nur auf Hausdächern installiert werden, sondern werden bereits an anderen Stellen erprobt. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Potentialflächen in kommunaler Hand (Lärmschutzwände, Parkplätze etc.) für die Installation von Solaranlagen zu prüfen. Darüber hinaus sollen auch innovative Nutzungskonzepte, beispielsweise die Integration von teiltransparenten PV-Zellen in Fensterflächen kommunaler Liegenschaften, geprüft und Nutzungsoptionen sowie deren Machbarkeit aufgezeigt werden. Potenzialflächen im Außenbereich (z.B. Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen) sollen hiervon grundsätzlich ausgenommen sein, um den Nutzungsdruck auf Freiflächen nicht weiter zu erhöhen.
d) Solarvorgabe für Neubauten
Bei kommunalen Grundstücksverkäufen der Stadt, städtebaulichen Verträgen und in Bebauungsplänen im Zusammenhang geplanter Wohn- oder Gewerbebebauung ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit, die Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich vorzugeben. Eine Anlage kann auch über Dritte errichtet bzw. betrieben werden (Contracting). In begründeten Fällen können Ausnahmen gewährt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Solarrichtlinie zu erarbeiten, die Ausnahmetatbestände von der Installationsvorgabe konkret definiert und damit ein allgemein gültiges Regelwerk für den Verwaltungsvollzug schafft. Ein Äquivalent für gleichwertige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele soll dabei formuliert werden. Dächer, die intensiv begrünt werden, können ebenfalls von der Solarvorgabe befreit werden. Bei Ansiedlungsgesprächen für Gewerbeflächen soll die Klimaschutzmanagerin eingebunden werden.
Begründung
Bis spätestens 2050 muss Deutschland klimaneutral werden. Entsprechende Maßnahmen sind in allen Bereichen wirtschaftlichen Handelns, und entsprechend auch in der Energieversorgung und im Gebäudebereich zu ergreifen. Mit der Solaroffensive kann Landau einen Beitrag zu diesem wichtigen Ziel leisten. In einem Plan für die nächsten fünf Jahre kann der Zubau im Bereich der Solarenergie festgelegt und mit konkreten Maßnahmen belegt werden.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zählt Landau mit über 1100 Sonnenstunden im Jahr zu den sonnenreichsten Regionen Deutschlands. 125% des Landauer Strombedarfs könnte durch Photovoltaikanlagen auf bereits existierenden Dachflächen gewonnen werden (Klimaschutzkonzept der Stadt Landau, 2018). Dieses Potential gilt es zu nutzen und eine Solaroffensive in Landau ins Leben zu rufen. Neben Vorgabe für Photovoltaikanlagen auf Neubauten gilt es, Anreize und Informationen für Bürgerinnen und Bürgerinnen anzubieten, um auch im Bestand weitere Dachflächen für die Energiegewinnung zu nutzen und weitere Potentialflächen auszuloten. Dies gilt auch für die Stadt Landau bei den eignen Liegenschaften.
Photovoltaik ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Sachen Energiewende und zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele, es ist auch eine der wirtschaftlichsten Stromquellen. Gerade bei Neubaumaßnahmen sind Kosten und Aufwand zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gering. Dezentrale Photovoltaikanlagen entlasten zudem das Netz, reduzieren die Importabhängigkeit unserer Energiewirtschaft und fördern regionale Wertschöpfung.
Da gerade im Neubau die Installation und Planung einfach und mit Blick auf das Klimaschutzkonzept und die Möglichkeiten der Stadt eine Steuerung auch möglich ist, halten wir die skizzierten Maßnahmen inklusive einer Nutzungsvorgabe im Neubau in der Gesamtabwägung für geboten. Können Käuferinnen und Käufer eine neue Photovoltaikanlage nicht selbst finanzieren, ist eine Kooperation mit der Energie Südwest, der Energieagentur RLP oder mit Energiegenossenschaften denkbar. Letztere könnten Photovoltaikanlage bauen und Kosten über den Strompreis abbezahlen lassen.
Ausnahmeregelungen sollen – transparent dargelegt über eine allgemeingültige Richtlinie – die notwendigen Spielräume bei der Einzelfallbetrachtung sicherstellen.
Bei Bestandsgebäuden steht hingegen die Beratung im Vordergrund, weil die Stadt hier auf die Freiwilligkeit der Eigentümerinnen und Eigentümer angewiesen ist.
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie selbst auf ihrem Dach Strom produzieren. Dabei scheitert es bei der Umsetzung oft weniger an finanziellen Hürden als an fehlendem Know-How. Informationsabende für interessierte Bürgerinnen und Bürger könnten daher den richtigen Anstoß geben, mehr Solaranlagen auf Privatdächern zu installieren. Schon jetzt berät die Verwaltung sukzessive in diese Richtung. An diese positive Grundlage kann gut angeknüpft werden.
Auf geeignete Förderprogramme (z.B. Solarspeicherförderung des Landes) und das Solardachkataster kann insbesondere verwiesen werden. Eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz oder der Energie Südwest sind ebenfalls denkbar. Weitere Anreize wie die Auslobung einer Solarprämie für Teilnehmende, die sich zum Bau einer Solaranlage entschließen, halten wir zudem für sinnvoll, sofern rechtlich zulässig. Dazu kommen derzeit sehr niedrige Zinssätze im Bereich Baufinanzierung. Trotz der aktuellen Lage sind Baudarlehen weiterhin günstig geblieben.
Schließlich wird Solarstromerzeugung nicht nur auf Hausdächern, sondern auch auf Parkdächern oder in Lärmschutzwänden integriert und zum ortsnahen Eigenverbrauch genutzt. Eine Prüfung solcher Konzepte, beispielsweise im Rahmen von D12, halten wir für sinnvoll. Die Energie Südwest könnte hier erneut als Partnerin mit ins Boot geholt werden. Fördermöglichkeiten des Landes für kommunale Liegenschaften sollten ebenfalls überprüft und Schulen als Kooperationspartnerinnen gewonnen werden.
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