Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt, städtebaulichen Verträgen und in Bebauungsplänen, für eine Wohn- oder Gewerbebebauung, ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren bzw. festzusetzen.
Die Installationspflicht soll dann entfallen, wenn gleichwertige Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden. Die Anlage kann auch über Dritte errichtet bzw. betrieben werden.
Klimaschutz ist eine globale Herausforderung. Die Zustimmung Deutschlands zu internationalen Verträgen wie dem Pariser Klimaschutzabkommen und eigene nationale Ziele und Programme fordern die Verringerung der Treibhausgasemissionen, des Energieverbrauchs, des Flächenverbrauchs und vieler weiterer Maßnahmen. Energie und Wärme sind dabei zwei wesentliche Faktoren der zu reduzierenden Emissionen.
Die Stadt Landau hat keine relevanten Optionen zur Nutzung von Wasserkraft, in den kernstädtischen Gemarkungsgrenzen ist die Errichtung von Windkraftanlagen durch die Abstandsregelungen und die Gruppierungsregelungen nicht möglich, unsere Initiative zur Windkraftanlagen auf dem Taubensuhl wurden von höheren politischen Ebenen gegen die Mehrheitsmeinung des Stadtrates gestoppt und so sind bisher laut der Vorinformationen zum Klimaschutzkonzept nur 9% des in Landau verbrauchten Stroms und 1% der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen. Im Bundestrend liegen diese Werte bei 31,5% (Strom) bzw. 17% (Wärme), wobei das GML hier vorbildlich vorgeht.
Zugleich wurde festgestellt, dass 125% des Landauer Strombedarfs durch Photovoltaikanlagen auf bereits existierenden Dachflächen gewonnen werden könnte. Wir Grüne setzen uns in dieser Hinsicht auch für die Liberalisierung der Gestaltungssatzung ein, um Hindernisse hierzu abzubauen.
Doch sind gerade bei Neubaumaßnahmen sowohl Kosten als auch Aufwand zur Errichtung solcher Anlagen geringer. Dezentrale Photovoltaikanlagen entlasten das Netz, reduzieren die Importabhängigkeit unserer Energiewirtschaft, fördern regionale Wertschöpfung und sind mittlerweile erheblich günstiger geworden. PV-Eigenstrom für Privatpersonen vom eigenen Dach sind mit ca. 15 Cent pro kWh (beim Anlagenbetrieb von 20 Jahren ohne Speicher) nur rund halb so teuer wie Netzstrom vom Stromanbieter. Kleinere Anlagen mit 3 bis 4 Kilowattpeak (kWp) kosten heutzutage nur noch bis zu 1700 Euro pro kWp, was sich bei größeren Anlagen noch deutlich reduzieren lässt.
Diese Investition ist somit gerade in einer sonnenreichen Region lohnend, doch beschäftigen sich Bauende oftmals nicht mit dieser Option oder vernachlässigen sie aus unterschiedlichen Gründen. Außerdem steigen so die Entstehungskosten für Wohnraum und Gewerbeimmobilien, auch wenn die Kosten in der Gesamtbilanz durch eine PVAnlage sinken. Da gerade im Neubau die Installation und Planung einfach und mit Blick auf Klimaschutzkonzept und Möglichkeiten der Stadt ein Eingriff auch möglich ist, halten wir diese Verpflichtung in der Gesamtabwägung geboten, wenn die Pflicht auch über Dritte (wie die ESW oder Energiegenossenschaften) erfüllt werden kann.
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