Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen.
Antrag: Nach den Vergabeverfahren 28/28a sowie 30a und 31 stellt die Stadtverwaltung Landau sicher, dass bei weiteren Vergabeverfahren im Bereich des “Wohnparks am Ebenberg” mindestens 30% der entstehenden Wohneinheiten als geförderter sozialer Wohnungsbau entsteht.
Wir beantragten als erste Fraktion eine Quote für den sozial geförderten Mietwohnungsbau. Bürgermeister Ingenthron verschleppte aber das Aufrufen unseres Antrages um mehrere Monate, damit die Koalition mit einem später eingereichten Antrag zu projektbezogenen Bebauungsplänen zuerst erfolgreich eine Quote beschloss – die dann immer wieder von Ausnahmen durchlöchert wurde.
Lukas Hartmann
Begründung: Der Mangel an preiswertem Wohnraum in Landau ist seit Jahren bekannt. Ein erster, (zu) später Schritt, neuen geförderten sozialen Wohnungsbau auf dem Konversionsgelände zu gerieren, ist in dem das Baufeld 10 betreffenden Vergabeverfahren erfolgt. Wir meinen, dass diesem Schritt weitere entsprechende Kriterien bei den künftigen Vergaben folgen müssen. Eine prozentuale Zielverpflichtung ist in vielen deutschen Städten ein wesentliches Element dringend erforderlichen sozialen Wohnungsbau voranzubringen. Da die Planung der aktuell anstehend Vergabeverfahren für die Baufelder 28/28a sowie 30a und 31 bereits weit fortgeschritten und auch spezielle Zielsetzung (seniorengerechtes Bauen, Erhalt des Bestandsgebäude 109) bestehen, soll das Ziel erst nach diesen Vergaben greifen, um Zielkonflikte und Verzögerungen zu vermeiden. Die prozentuale Verteilung bei der Vergabe der restlichen für Wohnungsbau vorgesehen Gesamtfläche (mindestens 7 Baufelder) erscheint uns sinnvoll. Im hochpreisigen Segment an Eigentumswohnungen entstanden bereits viele Einheiten im Wohnpark und ein solches Vorgehen fördert die sozialen Durchmischung, die nachweislich viele positive Folgen für ein Viertel und die Gesamtgesellschaft nach sich ziehen. Im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten sollte verdichtet gebaut werden, um vorhandene Flächen bestmöglich zu nutzen. Der in unseren Augen moderate Anteil von dreißig Prozent und der Verzicht auf eine baufeldbezogene Vorgabe ermöglicht darüber hinaus der Stadtverwaltung eine gute Durchmischung im Rahmen der anstehenden Verfahren mit Bauträgern zu realisieren, gegebenenfalls Schwerpunkte zu setzen und trotzdem den Anteil an Mietwohnungsbau im Wohnpark erheblich zu steigern.
Udo Lichtenthäler und Lukas Hartmann
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