Sozialwohnungsquote erhöhen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Nachgang zur Bauausschusssitzung am 29. Januar 2018 und als Reaktion auf die beiden Stellungnahmen der Stadtverwaltung, stellt meine Fraktion folgenden Antrag zur Stadtratssitzung am 19. Januar 2019.

Antrag:

Ein Drittel der entstehenden Wohnfläche bei projektbezogenen Bebauungsplänen und durch die Stadt verkauften Grundstücken der Kernstadt sind quartiersbezogen als sozial geförderter Mietwohnungsbau zu errichten. Mindestens die Hälfte hiervon muss Geringverdienenden gemäß der Einkommensgrenze §13 Absatz 2 des Landeswohnraumfördergesetzes vorbehalten sein. Für all diese Wohnungen ist eine Miet- und Belegungsbindung von mindestens 20 Jahren einzuhalten. Diese Quote gilt für alle ab dem 1. September 2019 beantragten Vorhaben.

Die höhere Quote wurde am 19. Februar 2019 im Stadtrat beschlossen. Leider nicht mit 20 Jahren Belegungsbindung, weil sich Landaus Sozialdemokraten weigerten, einen Grünen Antrag zu unterstützen und auch keinen gemeinsamen Antrag wollten.

Lukas Hartmann

Begründung:

Am 4. Juni 2016 und am 7. Juli 2017 beantragte meine Fraktion eine Quote von 30% für den sozial geförderten Mietwohnungsbau. Eine Quote in dieser Höhe wurde 2016 und 2017 zwar wiederholt abgelehnt, letzten Endes jedoch wurde eine 25%-Quote für die Vergaberichtlinie der Stadt, projektbezogene Bebauungspläne und den Wohnpark am Ebenberg beschlossen.

In den letzten Jahren wurde uns GRÜNEN klar, dass angesichts tausender fehlender Sozialwohnungen in Landau eine Lösung des Problems in weiter Ferne liegt. Das Ziel muss es deshalb sein, die Quote für den sozial geförderten Mietwohnungsbau soweit möglich zu erhöhen, ohne die Bautätigkeit in Landau abzuwürgen oder ständig Ausnahmen genehmigen zu müssen. Das spricht aus unserer Sicht nicht gegen eine Quote von einem Drittel der entstehenden Wohnfläche. Die Erhöhung ist moderat und angesichts der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt, den auslaufenden Belegungsbindungen alter Wohnungen und dem Status als „Schwarmstadt“ angemessen. Einerseits die besondere Attraktivität Landaus auf dem Wohnungsmarkt zu betonen, andererseits bei der Mietwohnungsbauquote aber auf Städte mit völlig anderen Rahmenbedingungen zu verweisen, halten wir für inkonsequent. Eine unserer Stadt vergleichbare Kommune, bei der eine Quote von einem Drittel die Bautätigkeit beeinträchtigte, ist uns darüber hinaus nicht bekannt. Auch die Stadtverwaltung führte keine in ihren bisherigen Stellungnahmen auf und die beabsichtigte zusätzliche Förderung des Landes für Quotierungen ab 25% spricht eher für als gegen eine Erhöhung.

Unser Antrag setzt wie die Anträge aus dem September auf eine Quote von einem Drittel der entstehenden Wohnfläche. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen SPD-Antrag durch eine Wohnraumförderung exklusiv für Geringverdienende von mindestens 50%, das Einschließen der Vergaberichtlinie inklusive dem Quartiersbezug der Quote, was weit mehr Flächen betrifft und einer Mindestbelegungsbindung von 20 Jahren. Der Problematik der Übergangszeit einer neuen Regelung für anstehende Projekte tragen wir dadurch Rechnung, dass die neue Quote für Vorhaben gelten soll, deren Anträge ab dem 1. September 2019 eingehen. So bleiben sechs Monate für Antragsstellende, ihre bisher mit der alten Quote geplanten Projekte als Antrag einzureichen. Sollte diese Quotenerhöhung beschlossen werden, treten wir außerdem dafür ein, ihre Auswirkungen mindestens bis Ende 2021 zu beobachten, bis eine weitere Erhöhung diskutiert werden sollte.

Lukas Hartmann

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