Antrag zur Katzenschutzverordnung

Antrag in der Stadtratssitzung am 28.2.2023 angenommen

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer kommunalen
Katzenschutzverordnung zu beauftragen.


Begründung:


Probleme freilebender Katzen
Freilebende Katzen sind entlaufene, zurückgelassene oder ausgesetzte Hauskatzen und
deren Nachkommen. Sie können ohne menschliche Unterstützung nicht überleben, da sie
Haus- und keine Wildtiere sind. Sie sind nicht ausreichend an die klimatischen Verhältnisse
in Deutschland angepasst. Das bedeutet, sie frieren, hungern, werden überfahren,
angeschossen oder misshandelt. Jene Katzen finden nur selten adäquate Nahrung und
haben keine Gesundheitsversorgung – dies führt zu erheblichen Schmerzen, Leid und
Schäden durch Auszehrung, Krankheiten und damit zum früheren Tod. Ihre
Lebenserwartung liegt zwischen einem und drei Jahren statt durchschnittliche 15-20 Jahren.
Für andere Freigängerkatzen besteht eine Ansteckungsgefahr, da es z.B. gegen FiV und FIP
keine Impfung gibt, beides endet tödlich. Zudem können sich freilebende Katzen ungeplant
mit unkastrierten Hauskatzen oder untereinander vermehren, was Inzuchtgefahr, Missbildungen und Gendefekte bedeutet. Da freilebende Katzen auf das Nahrungsangebot in der
Natur angewiesen sind und vermehrt in der Vogelwelt wildern, töten sie einheimische Singvögel, aber auch teilweise geschützte Wildvögel und Reptilien.

Viele Unterstützer*innen
In der Rheinpfalz vom 24.05.2022 wurde berichtet, dass Halter:innen und
Tierschützer:innen in Gegenden mit bereits erlassenen Katzenschutzverordnungen das
Konzept sehr befürworten. 2018 wurde bereits in Neustadt eine Katzenschutzverordnung
erlassen. Der Kreis Germersheim und Südliche Weinstraße sind auf dem Weg dahin (vgl.
Rheinpfalz 2022). Aktuell ziehen weitere Gemeinden in der Südpfalz wie Maikammer,
Edenkoben und Herxheim nach (vgl. Rheinpfalz 2023). Auch das Landauer Tierheim
„Tierschutz-Südpfalz e.V.“ befürwortet das Konzept der Katzenschutzverordnung, da dieses
den Tierschützer:innen eine gewisse Rechtssicherheit in ihrem Handeln gibt.

Ziele der Katzenschutzverordnung
Übergeordnetes Ziel ist das Tierleid zu verringern. Die konsequente Durchführung des
europaweiten Ansatzes Fangen-Kastrieren-Freisetzen führt zu gesünderen Populationen,
die mittelfristig kleiner werden. Mit der Katzenschutzverordnung kann die Stadt eine
Handhabe schaffen, die ehrenamtlichen Tierschützer:innen zu entlasten, indem sie die
Katzenhalter:innen in die Pflicht nehmen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
ermöglicht die schnelle Rückgabe der Tiere und somit eine verbesserte Möglichkeit zur
Kostenerstattung.


Verwaltungsaufwand
Zusätzliche Personalkosten für die Verwaltung entstehen durch eine Katzenschutzverordnung nicht. Die Kontrollpflichten für Kommunen werden durch die Arbeit der Tierschutzvereine zum großen Teil übernommen, da Finder:innen in der Regel Tierschutzvereine ansprechen bzw. wie bisher an diese verwiesen werden können.


Inhalte der Katzenschutzverordnung
Nach §13b des Tierschutzgesetzes soll die Katzenschutzverordnung für alle freilaufenden
Katzen folgendes beinhaltet:

  1. Kastrationspflicht/Fortpflanzungsunfähigkeit/Unfruchtbarmachung
  2. Kennzeichnungspflicht
  3. Registrierungspflicht
    Reine Wohnungskatzen sind von dieser Haltung nicht betroffen. Zuchtkatzen können auf
    Antrag von der Pflicht befreit werden.

16. Februar 2023 Lea Heidbreder, Lea Sassnowski, Kim Neumann

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