Gemeinsamer Prüfantrag der Koalitionsfraktionen zur Reduktion von Leerstand in Landau

Im Stadtrat am 8. März 2022 zur Prüfung angenommen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Aufnahme des Prüfauftrags auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 08.03.2022:

Prüfantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Übersicht über die aktuelle Situation in Bezug auf Leerstand, Zweckentfremdung und brachliegende Flächen zu erarbeiten und vorzustellen, darin enthalten sollen bereits ergriffene Schritte der Stadtverwaltung sein, die zur Problemlösung unternommen wurden, wenn möglich mit bisheriger Erfolgsbeurteilung.
Sie soll darüber hinaus prüfen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten die Stadt Landau hat und wie bereits gegangene Schritte weitergeführt werden können, um Leerstand und Zweckentfremdung entgegenzuwirken. Unter anderem sollen die Möglichkeiten der Einführung einer „Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ geprüft und vorgestellt werden, Vorschläge für Fristen und Ausnahmen sollen gemacht werden.


Begründung
Die Situation auf dem Landauer Wohnungsmarkt ist bereits seit etlichen Jahren angespannt und eine Entspannung ist nicht in Sicht. Gleichzeitig stehen Gebäude und Wohnungen seit Jahren leer, werden sich selbst überlassen oder einer anderen Nutzung zugeführt. Es sollen Maßnahmen geprüft werden, um kurz- und langfristig sicher zu gehen, dass bereits existierender Wohnraum auch als Wohnraum für Menschen zur Verfügung steht.

Im Januar 2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag, das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ (ZwEWG) beschlossen und Städten und Kommunen damit ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels an die Hand gegeben. Ob und ggf. mit welchen Bedingungen dieses Instrument für Landau geeignet wäre, soll von der Verwaltung dargestellt werden. Eine Orientierung bietet die Speyerer Satzung.

Lea Saßnowski Ralf Eggers Jochen Silbernagel
Lea Heidbreder Andreas Hülsenbeck
GRÜNE CDU FDP

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