Anpassung der Richtlinie zur Festsetzung eines Anteils von gefördertem Mietwohnungsbau nach Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) im Rahmen der Baulandbereitstellung in der Stadt Landau (Quotierungsrichtlinie)

Angenommen im Stadtrat am 09.09.2025.

Änderungsantrag

Neuer Punkt 5: Die Förderquote wird auf 40 % festgesetzt. Für all diese Wohnungen ist eine
Miet- und Belegungsbindung von mindestens 20 Jahren einzuhalten.

Begründung


Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Laut einer Studie des Pestel-Instituts im Auftrag des Bündnisses Soziales Wohnen fehlen in Deutschland rund 550.000 Wohnungen – insbesondere an Sozialwohnungen. In Deutschland wurde in den letzten zehn Jahren nahezu jede vierte Sozialwohnung abgebaut und auch in Landau wurden, aus dem /ohnehin nicht sehr großen Bestand städtischer Wohnungen) Anfang der 2000er Jahre sehr viele Wohnungen verkauft. Heute zeigt sich, dass auch in Landau trotz reger Bautätigkeit Sozialwohnungen fehlen, auch weil derzeit mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen als neu hinzukommen.

Die Mieten in Landau zählen nach wie vor zu den höchsten in Rheinland-Pfalz. Mit der Quote für Sozialwohnungen haben wir ein Instrument, um günstigen Wohnraum in der Stadt zu schaffen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Sozialwohnungen länger als solche dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

Die meisten Bauherr:innen bauen schon jetzt mehr als die geforderten 33,3 % an Sozialwohnungen und der Blick in andere Kommunen zeigt, dass auch andere Städte erfolgreich mit Quoten um die 40 % ihre Städte entwickeln und so Wohnraum gerade für Bürger:innen mit weniger Geld schaffen. Mit einer Verlängerung der Mietpreisbindung können wir die entsprechenden Wohnungen länger für die Menschen zur Verfügung stellen, die wirklich darauf angewiesen sind.