Eingereicht für den Stadtrat am 01.07.2025. Angenommen im Stadtrat.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:
- unter welchen Voraussetzungen in räumlicher Nähe zur bestehenden Notunterkunft am Prießnitzweg ein separater Containerbereich ausschließlich für wohnungslose Frauen eingerichtet werden kann,
- in welchem Umfang eine solche Einrichtung realisierbar wäre, insbesondere für wie viele Frauen realistischerweise Unterkunftskapazitäten geschaffen werden könnten,
- in welcher finanziellen Größenordnung sich eine solche Lösung voraussichtlich bewegen würde (Kosten für Unterkünfte, Anschlüsse, Sanitär- und Infrastruktur sowie laufende Betriebskosten),
- wie eine Anbindung an die bestehende soziale Betreuung durch Fachkräfte der Caritas gewährleistet werden kann,
- welche Fördermittel oder Unterstützungsmöglichkeiten auf Landes- oder Bundesebene zur Finanzierung eines solchen Projekts in Anspruch genommen werden können.
Dabei soll die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Landau in die Prüfung eingebunden werden.
Begründung:
Die bestehende Unterkunft am Prießnitzweg wird von einer größeren Anzahl wohnungsloser Männer mit teils massivem Unterstützungsbedarf (multitoxischer Konsum, psychische Erkrankungen) genutzt. Aktuell leben dort auch einzelne wohnungslose Frauen. Trotz eigener Container erleben diese Frauen die Gesamtsituation nicht als sicher. Die Unterbringung an diesem Ort stellt für viele betroffene Frauen eine hohe Hemmschwelle dar und kann dazu führen, dass Hilfsangebote aus Angst vor Übergriffen oder Überforderung nicht in Anspruch genommen werden.
Dies steht im Widerspruch zur Istanbul-Konvention, die Deutschland seit 2018 verpflichtet, spezifische Schutzmaßnahmen für von Wohnungslosigkeit betroffene Frauen bereitzustellen, auch präventiv. Eine geschlechtergerechte Notunterbringung, die Schutz, Rückzugsräume und unterstützende Anbindung bietet, erscheint auch auf Grundlage der fachlichen Hinweise im Sozialaussschuss vom 21.05.2025 sowie der Fachmeinung von mit der Wohnungslosenhilfe betrautem Personal, als dringend erforderlich.
Ziel des Prüfantrags ist es, gemeinsam mit der Verwaltung eine niedrigschwellige, pragmatische Lösung in räumlicher Nähe zur bestehenden Infrastruktur zu erarbeiten, die jedoch real getrennt ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass betroffene Frauen tatsächlich die Wahl haben, Schutz aufzusuchen und nicht aufgrund fehlender Alternativen auf der Straße oder verdeckt wohnungslos bleiben.