Antrag: Tempo 30 in Landau zum Standard machen

In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche einzelne Straßen oder Straßenabschnitte in Landau und den Stadtdörfern zur Tempo 30 Zone zu machen. In fast allen Fällen scheiterte die Umsetzung aber an den rechtlichen Rahmenbedingungen der Straßenverkehrsordnung.

Aktuellstes Beispiel ist die Hindenburgstraße, in der eine Geschwindigkeitsreduktion zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer*innen sinnvoll wäre, eine Tempo 30 Zone aber nach aktueller StVo nicht zulässig ist. Genauso wie schon in den Jahren zuvor mit einer Verkehrsabteilung unter verschiedenen politischen Verantwortlichen sind die rechtlichen Bedingungen nicht gegeben. Es ist zwar erlaubt, punktuell vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen Tempo 30 zu erlassen, aber diese Regelung ist streng und strikt begrenzt auf den direkten Bereich der Institution. Deshalb haben wir viele Flickenteppiche, beispielsweise in der Godramsteiner Hauptstraße oder im Westring, wo nur für wenige hundert Meter Tempo 30 und ansonsten Tempo 50 gilt. Meistens sind weder “besondere Verkehrsgefährdung” nachweisbar noch liegen ausreichende Werte beim Lärmgutachten vor, um Geschwindigkeitsreduzierungen zu ermöglichen. 

Mit der Bewerbung als Modellkommune Tempo 30 schlagen wir jetzt eine ganzheitliche Lösung für das Stadtgebiet vor. Anstatt uns an einzelnen Straßen die Zähne auszubeißen, wollen wir die Grundlage verändern. Tempo 30 soll im gesamten Stadtgebiet zum Standard werden, Tempo 50 nur in Ausnahmen möglich sein. Die Verwaltung muss dann argumentieren, warum ein Streckenabschnitt oder eine Straße besonders geeignet/sicher/ausgebaut/breit/übersichtlich/ungefährlich ist, um dort Tempo 50 zu erlauben. Modellstädte probieren aus, was im grünen Bundestagswahlprogramm steht und uns als Landauerinnen und Landauern sehr wichtig ist: Tempo 30 als Regel, Tempo 50 als Ausnahme. Wir wollen Modellstadt werden.

Hier der Antrag:

  1. Der Stadtrat möge beschließen, dass sich die Stadt Landau als Modellstadt für Tempo 30 bewirbt. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Hauptverkehrsstraßen in Abwägung der relevanten Aspekte von der Tempo 30 Regelung ausgenommen werden sollten. 

Begründung:

Bisher gilt im Straßenverkehrsrecht innerorts Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit, während Tempo 30 die Ausnahme darstellt. Im Rahmen von Modellprojekten wird nun mehreren Städten die flächendeckende Ausweisung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gestattet, Tempo 50 soll die Ausnahme auf dafür besonders geeigneten Straßen darstellen. Eine solche flächendeckende Reduzierung der Geschwindigkeit birgt viele Vorteile.

Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und rettet so Menschenleben.  Bei Unfällen von Kraftfahrzeugen mit Fußgänger*innen enden bei Tempo 50 40% tödlich, bei Tempo 30 sind es nur noch zehn Prozent. Durch die niedrigeren Geschwindigkeiten verkürzen sich Bremswege und es bleibt mehr Zeit, um Fehler zu korrigieren. 

Gleichzeitig sinkt nachweislich die Lärmbelastung. „Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h kann eine Verringerung des Lärmpegels bewirken, der bis zu dem Effekt führt, der bei der Halbierung der Verkehrsmenge entsteht.“  (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Drucksache 16/4657).  Die so steigende Lebensqualität ergibt sich zusammen mit der Reduktion von Treibhausgasen und Stickoxiden, der Verbesserung der Luftqualität und weniger Lärm.

Mit der Einführung von Tempo 30 in Landau würden also Sicherheit, aber auch Lebens- und Aufenthaltsqualität gesteigert. 

Auf gut ausgebauten, breiten, gut einsehbaren Straßen ohne Parkraum mit entsprechender Ampelschaltung im Vorrangnetz Autoverkehr, kann weiterhin Tempo 50 angeordnet bleiben. Beispiele hierfür können die L509 und in deren Verlängerung Rheinstraße und Marienring oder auch Maximilian-, Dammühl- und Hainbachstraße oder L512 und Godramsteiner Straße sein. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass bei niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Fahrzeuge pro Stunde bewältigt werden können, der Verkehrsfluss also optimiert wird.

Tempo 30 sollte dort gelten, wo Straßen zur Innenstadt, durch Stadtteile und Stadtdörfer oder direkt zwischen Wohngebieten hindurchführen, oder wo bisher nur punktuell Tempo 30 angeordnet werden konnte. Für uns wären das beispielsweise Horst- und Neustadter Straße, Eichborn- oder Hindenburgstraße, aber auch West- und Ostring. Hier ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen, unabhängig vom Fortbewegungsmittel, aus unserer Sicht wichtiger einzuschätzen. Auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in Bezug auf Lärmschutz und saubere Luft fallen hier besonders ins Gewicht. 

Um all diese Aspekte miteinander abzuwägen, bitten wir deshalb um Prüfung des Straßennetzes durch die Verwaltung. Diese sollte aus ihrer Fachlichkeit heraus Sicherheit, Steigerung der Lebensqualität und Funktionsweise des Verkehrssystems einschätzen und Vorschläge machen, welche Straßen insgesamt für Tempo 50 als Ausnahmefall vom Modellprojekt geeignet sind. Die Bewerbung als Modellstadt soll davon unabhängig ausgearbeitet und eingereicht werden.

Für einen umfassenden Überblick der Auswirkungen empfiehlt sich die Publikation des Umweltbundesamts: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen

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