Konzept für Landaus betreuende Grundschulen

Eingreicht für den Stadtrat am 27.01.2026.

Antrag

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Konzept für die Gestaltung der Betreuenden Grundschulen in Landau zu erarbeiten.

Ein erster Zwischenbericht soll noch vor den Sommerferien 2026 erfolgen.

Dabei sind folgende Punkte einzuarbeiten:

  • Die Stadt erarbeitet ein Konzept zur Gestaltung der Betreuung der Kinder in den Betreuten Grundschulen Landaus. Ziel, Inhalt, Aufgaben der Betreuungspersonen
  • Ein (Weiter-) Qualifizierungskonzept für die Betreuer*innen soll installiert werden. Dabei sollte es um eine Einführung der Betreuungspersonen in das Konzept gehen und eine Ansprechperson von Seiten der Stadt benannt werden.
  • Aufgaben der Förderung: Das Nachmittagsangebot an den einzelnen Grundschulen soll zusätzlich unterstützt werden. Dies kann über Werbung für die Lernpaten, andere Ehrenamtler*innen, aber auch über die direkte Ansprache der Vereine für gezielte Angebote an der Betreuenden Grundschule geschehen. Die Stadt soll hier eine koordinierende Rolle übernehmen.
  • Evaluation: Eine regelmäßige Abfrage über die Zufriedenheit der Eltern, Schüler*innen, Mitarbeitenden und Schulleitungen mit dem Angebot sowohl strukturell als auch inhaltlich soll etabliert werden.
  • Ferienbetreuung: Wie wird die Ferienbetreuung z. B. für die Herbstferien 2026 geregelt? Gibt es bereits eine Bedarfsabfrage oder wird diese vorbereitet.

Begrüngung

Der Deutsche Bundestag hat am 11.6.2021 das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen. Mit diesem Gesetz erhalten Eltern ab 2026 ab der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung.

Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden pro Tag an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien. Dabei können Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln.

Der Rechtsanspruch auf die Betreuung und Förderung in den Grundschulen wird also ab dem Schuljahr 2026/2027 wirksam. Er wird dann von Schuljahr zu Schuljahr weiter aufgebaut. Wir sehen darin die Chance, die Betreuung unserer jüngsten Schulkinder zu verbessern. Auch sollten wir die Chance nutzen, den Kindern die Möglichkeit zu geben neben der Unterrichtszeit in der Schule Kompetenzen in einer guten Umgebung weiterzuentwickeln oder neue hinzuzugewinnen.

Wir alle beklagen das schlechte Abschneiden unserer Schulkinder von allem im Lese- und Rechenbereich im internationalen Vergleich. Wenn wir von den acht zur Verfügung stehenden Stunden fünf Stunden für den Schulunterricht und das Mittagsessen vorhalten, dann bleiben jeden Tag drei Stunden, die die Kinder zum Ausruhen, Hausaufgaben mit entsprechender Förderung und Spielen verbringen können. Hier steckt ein großes Potenzial für die Förderung unserer Kinder. Neben der Hausaufgabenbetreuung, die derzeit nur eine Beaufsichtigung und keine Förderung der einzelnen Kinder beinhaltet, besteht hier ein großes Potential, den Kindern ein zusätzliches Förderangebot zu machen.

Beispiele dafür:

Förderung einzelner Schüler*innen durch z.B. Ehrenämtler*innen, Deutschkurse für Kinder mit entsprechenden Förderbedarf. Aber auch eine Förderung von Kompetenzen im Bereich Gesundheit, Kulturen, Umwelt etc. kann hier ergänzend erfolgen. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass die Kinder im Nachmittagsbereich genug Zeit und Räumlichkeiten zum Spielen, Ausruhen und Rückzug aus der Gemeinschaft haben.