Eingereicht für den Stadtrat am 26.05.2026
Antrag
Der Stadtrat beschließt:
- Das vom Jugendamt am 3. März 2026 im Jugendhilfeausschuss vorgelegte Konzept „Trennung und Scheidung mit häuslicher Gewalt“ soll unter Beteiligung einschlägiger Fachstellen überarbeitet und erneut dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
- Dabei ist insbesondere die Beteiligung folgender Fachstellen und Akteur:innen wünschenswert:
- InterventionsZentrum gegen Häusliche Gewalt Südpfalz,
- Frauenzufluchtsstätte Südpfalz,
- Der Kinderschutzbund Landau-SÜW e.V.,
- Arbeitskreis Trennung und Scheidung,
- Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Landau.
- Zudem ist die Berücksichtigung folgender fachlicher Mindeststandards sinnvoll:
- Häusliche Gewalt wird als strukturelles und geschlechtsspezifisches Gewaltproblem benannt.
- Getrennte Elterngespräche und -kontakte sind die Regel, um den gewaltbetroffenen Elternteil nicht erneut in Gefahr zu bringen.
- Für Mitarbeitende des Jugendamtes gibt es regelmäßige Fortbildungen zu häuslicher Gewalt.
- Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen wird konkretisiert, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, Informationswegen und Kooperationsstrukturen.
Begründung
Das vorgelegte Konzept stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt dar, weist jedoch aus fachlicher Sicht erhebliche Defizite auf.
Insbesondere fehlen verbindliche Regelungen zu Schutzstandards, Risikoeinschätzung und Täterstrategien. Die Perspektive und Sicherheit der Betroffenen werden nicht ausreichend priorisiert. Zudem bleibt unklar, wie die Kooperation mit spezialisierten Fachstellen konkret ausgestaltet werden soll.
Kritisch ist außerdem, dass das Konzept ohne frühzeitige Einbindung einschlägiger Fachberatungsstellen erarbeitet wurde. Gerade im Bereich häuslicher Gewalt ist jedoch die Einbindung spezialisierter Expertise zwingend erforderlich.
Fachliche Empfehlungen anderer (Landes-)Jugendämter zeigen bereits praxisnahe Standards auf, etwa im Umgang mit Täterstrategien und der Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen. Diese Standards können bei der Aktualisierung des Konzepts zu Rate gezogen werden.
Ziel der Überarbeitung ist ein fachlich tragfähiges Konzept, das den Schutz von Betroffenen und ihren Kindern konsequent in den Mittelpunkt stellt und Mitarbeitenden des Jugendamtes verbindliche und praxistaugliche Handlungssicherheit bietet.