Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bei den bisherigen Beschlüssen zu Mindestquoten im sozialen Mietwohnungsbau stand die Gesamtplanung der Wohnraumentwicklung und Überlegungen der Projektentwickler und Investoren im Vordergrund. Unsere Position einer paritätischen Verteilung des sozialen Mietwohnungsbaus für Gering- und Durchschnittsverdiener sowie eine höhere Quote von 30% war bislang leider nicht mehrheitsfähig. Eine entscheidende Frage zur Festlegung einer adäquaten Quote wurde in diesem Kontext aber bislang nicht geklärt: Wie viele Personen und Haushalte leben eigentlich in Landau, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben? Wir vermuten, deren Anteil an unserer Bevölkerung könnte deutlich über 25% liegen. Zur Klärung dieser Frage möchte meine Fraktion folgende Fragen an die Stadtverwaltung richten:
- Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den letzten fünf Jahren beantragt und ausgestellt? (bitte nach Kategorie I und II des Landeswohnraumfördergesetzes bei dieser und allen weiteren Fragen unterscheiden) Wie viele Wohnungen gibt es in Landau noch, die über Wohnberechtigungsscheine vergeben werden?
- Wie viele Menschen leben in Landau, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben?
- Wie viele Menschen leben in Landau, die aufgrund ihrer Rente Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben?
- Wie viele Wohngeldberechtigte mit wie vielen Erwachsenen und wie vielen Kindern leben in Landau?
- Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit wie vielen Erwachsenen und wie vielen Kindern leben in Landau?
- Wie viele Leistungsberechtigte nach der SGB XII gibt es in Landau? Wie stellen sich die Bedarfsgemeinschaft und Leistungsempfänger nach SGBII in Bezug auf Haushaltsgröße dar, die gemäß SGB II und SGB XII Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben? Wie viele Bedarfsgemeinschaften fallen in welche Haushaltsgröße (1Personen-Haushalt, 2-Personen-Haushalt, …)? (Bitte tabellarisch angeben)
- Wie viele Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein aber keine Leistungen nach SGBII, XII oder Wohngeldgesetz beziehen, leben in Landau? (Zum Beispiel BAföG Empfänger) (notfalls schätzungsweise)
Uns ist die unterschiedliche Zugänglichkeit der zur Beantwortung unserer Anfrage nötigen Informationen bewusst. Mithilfe der Daten der Stadtverwaltung, aber auch des Finanzamtes über die Steuererklärungen und anderer, sollte es möglich sein, zumindest annäherungsweise Aussagen für das Jahr 2016 treffen zu können. Sollte dies einzelne Teilfragen betreffend aus Sicht der Stadtverwaltung überhaupt nicht möglich sein, bitten wir um eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Hartmann
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