Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baustellen, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, die Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr auf ein notwendiges Minimum reduzieren. Einbahnstraßen mit nötigen Breiten sind freizugeben, Wegeverbindungen offenzuhalten, mindestens rudimentäre Gehwege freizuhalten. Über die Ausgestaltung wird im zuständigen Fachausschuss, aktuell der Bauausschuss, mindestens vierteljährig berichtet.