Zu den Beratungen im Bauausschuss zu Leerstand in Landau betonen die Landauer GRÜNEN die Wichtigkeit einer wirksamen Maßnahme. „Entscheidend ist für uns nicht der Name, sondern was am Ende dabei herauskommt“, sagt Jenni Follmann. Dazu schlagen die GRÜNEN zwei Präzisierungen zur vorgelegten Zweckentfremdungsverbotssatzung vor: Die Beratung von Immobilienbesitzenden und eine Evaluation der Maßnahmen nach einem Jahr.
„Wichtiges Element für uns GRÜNE ist die Beratung der Immobilienbesitzenden. Die Zweckentfremdungssatzung soll zielgerichtet für die Rückführung von Wohnraum auf den Wohnungsmarkt eingesetzt werden. Mit individueller Beratung lassen sich schon einige Hindernisse aus dem Weg räumen. Entsprechend muss die Beratung elementarer Bestandteil der städtischen Bemühungen zur Wiederbelebung der Leerstände werden. Entscheidend wird die konkrete Umsetzung der vielfältigen Ermessensspielräume der Zweckentfremdungssatzung sein. Wir sehen aber, dass eine politische Mehrheit für die Leerstandssteuer aktuell fehlt. Daher wollen wir eine Evaluation der Zweckentfremdungsverbotssatzung bis zum September nächsten Jahres in Vorgriff auf die nächsten Haushaltsverhandlungen. Je nachdem wie gut sich die Zweckentfremdungssatzung bewährt, bringen wir die Leerstandssteuer wieder ins Spiel. Für uns zählt, dass wieder mehr leerstehende Wohnungen an der Wohnungsmarkt kommen.“
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