Zur gestrigen Vorstellung des Rechtsgutachtens „Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Straßen“ durch den BUND erklären die Landauer GRÜNEN gemeinsam mit MdB Dr. Tobias Lindner und MdL Dr. Lea Heidbreder:
Das Gutachten des BUND belegt einmal mehr, dass eine nachhaltige und vor allem klimaneutrale Mobilität mit dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nicht zu machen ist. Mehr noch: Sollten der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 sowie der ihm zugrundeliegende BVWP tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen, müssen alle Planungen gestoppt werden, deren Bedarfsbegründung auf diesen Plänen beruhen – und dazu zählt auch der vierspurige Ausbau der B 10 im Biosphärenreservat Pfälzerwald.
„Die Planungen zur B 10 müssen auf den Prüfstand“, fordert Dr. Lea Heidbreder, grüne Landtagsabgeordnete aus der Südpfalz. „Das vorgelegte Gutachten zeigt einmal mehr, wie unausgewogen die Kosten-Nutzen-Rechnungen von Straßenbauprojekten erfolgen. Umweltkosten und Klimawirksamkeit einzelner Maßnahmen spielen kaum eine Rolle, klima- und naturschonende Alternativen werden nicht angemessen berücksichtigt.“
Auch der Südpfälzer Bundestagsabgeordnete Dr. Tobias Lindner bezweifelt, dass es mit dem Ausbau wie geplant weitergehen kann: „Eine Neubewertung des Bundesverkehrswegeplans ist dringend geboten. Für die Einhaltung der von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele im Verkehrssektor ist eine deutlich stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzkriterien unabdingbar.“
„Wir unterstützen die Forderungen des BUND in vollem Umfang“, so Sven Kaemper, Vorsitzender der Landauer GRÜNEN. „Es kann nicht sein, dass Städte und Kommunen den Klimanotstand ausrufen und jede kommunale Maßnahme auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft wird, auf Bundesebene aber weiter Straßen gebaut werden, als hätte das Pariser Abkommen keinerlei Bedeutung.“
Nach Ansicht der GRÜNEN ist nicht erkennbar, wie die Einhaltung der von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele im Verkehrssektor mit den im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenbauprojekten gelingen soll. Sie fordern stattdessen eine beschleunigte Elektrifizierung des Personen- und Güterverkehrs – gerade auch in der Südpfalz.
Hintergrund
Das vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 sowie der ihm zugrundeliegende Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Außerdem verstoßen beide Pläne gegen EU-Recht, da die Umweltauswirkungen der Maßnahmen nicht bzw. nur unzureichend beachtet und geprüft wurden. Der BUND fordert deshalb, dass der Bedarfsplan im Rahmen der im kommenden Jahr anstehenden turnusmäßigen Überprüfung insbesondere auf seine Umwelt- und Klimawirkungen überprüft wird.
Alle Informationen zum Rechtsgutachten des BUND unter www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten
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