Eigentum verpflichtet

vom 20. Februar 2022

Seit dem 6. November 2019 darf ich Dezernent der Stadt Landau sein. Keine Aufgabe hat mich bisher so begeistert, keine hat mir so viel bedeutet. Dass es in einer schönen Stadt mit Wohnungsnot leerstehende und verfallende Häuser gibt, ist eines dieser Themen, die mich beschäftigen.

Wohnungsnot in Landau

Seit vielen Jahren steigen die Kaufpreise und Mieten für Wohnraum in Landau stark an. Zehn Euro pro Quadratmeter zur Kaltmiete oder 4000 Euro pro Quadratmeter zum Kaufen sind keine Seltenheit, sondern eher normal. Die Attraktivität der Stadt, das breite Angebot bei Bildung, Gesundheit, Freizeit, Sport und Kultur aber auch die im Verhältnis zu Karlsruhe und Mannheim niedrigeren Preise ziehen Menschen in unsere Stadt.

Was Landau bereichert, lässt die Preise steigen. Steigende Preise treffen die Ärmsten unserer Gesellschaft am härtesten.

Leerstand

Gleichzeitig gibt es hunderte leerstehende Wohnungen und Häuser. In einer vor einigen Jahren von der Stadt in Auftrag gegebenen Studie zur Landauer Wohnraumsituation werden zirka 3% angegeben (Seite 31). Wenn dem heute noch so ist, lägen wir bei ungefähr 750 leerstehenden Wohneinheiten. Nicht gezählt sind dabei leerstehende ehemalige Gewerbeimmobilien.

Am 17. Februar berichtete der SWR über unsere Initiative zur Bekämpfung von Leerstand und Wohnungsnot.

Grüner Leerstandsmelder

Das beschäftigt uns als Grüne. In allen Gebäuden stecken viele Ressourcen („graue Energie“) und selbst ein ziemlich heruntergekommenes Gebäude kann einfacher und schneller wieder bewohnbar gemacht werden, als neue Projekte geplant, beantragt und gebaut werden können.

Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, haben die Landauer Grünen vor einigen Monaten einen „Leerstandsmelder“ gestartet. Dort werden leerstehende Gebäude und Wohnungen mit Bildern auf einer Karte aufgezeigt, ohne Adresse oder Name der Eigentümerinnen oder Eigentümer zu nennen. Mittlerweile wurden zirka 20.000 Quadratmeter an Leerstand von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet. Das wäre Wohnraum für über vierhundert Menschen.

Eigentum verpflichtet

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ So findet es sich in Artikel 14 Satz 2 des Grundgesetzes. Straßen und Leitungen, an denen Häuser stehen, müssen gebaut und unterhalten, Baurecht erst geschaffen werden. Die Gesellschaft hat für alle schon stehenden Gebäude einen Beitrag geleistet. Sie leer stehen und verfallen zu lassen schadet nicht nur den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst, sondern auch den direkten Nachbarinnen und Nachbarn, dem Erscheinungsbild einer Stadt und all denen, die Wohnraum suchen und nicht bekommen.

Wohnraum zu gebrauchen, wie es im Grundgesetz heißt, bedeutet, dass er bewohnt wird. Wer das nicht möglich machen möchte oder kann, der muss diesen Wohnraum nicht besitzen. In der sozialen Marktwirtschaft ist Wohnraum zwar eine Ware, aber eben eine, mit der Verantwortung einhergeht.

Nicht immer sind es ganze Häuser oder große Anwesen. Auch einzelne Wohnungen in bester Lage können (wieder) Wohnraum werden.

Förderung und Unterstützung

Nicht nur berät die Stadtverwaltung gerne Eigentümerinnen und Eigentümer, es gibt einige Förderinstrumente und Anreize. Bis vor kurzem gab es (und es wird sie wieder geben) energetische Sanierungsprogramme, das Land fördert auch im Altbau die Schaffung von Mietwohnraum und wenn es um denkmalgeschützte Gebäude geht, die wir in Landau oft haben, gibt es steuerliche Begünstigungen. Trotz all dieser Anreize gibt es den Leerstand in Landau.

Wohnraumschutzsatzung und Zweckentfremdungsverbot

Es mag Einzelfälle geben, die erklärbar sind. Aber erklärbar sind nicht 750 Einzelfälle oder Jahrzehnte an Verfall. Verantwortungslosigkeit für etwas, das uns alle angeht, muss die Solidargemeinschaft nicht einfach hinnehmen. Und sie sollte es auch nicht.

Seit einigen Jahren gibt es eine neue gesetzliche Möglichkeit, Leerstand zu bekämpfen. Zweckentfremdungsverbot – oder auch „Wohnraumschutzsatzung“ – heißt dieses Instrument. Sollte Wohnraum länger als sechs Monate leer stehen, dürfe die Verwaltung eine Strafe ab 5000 Euro verhängen. Die Regelung kann auch gegen den übermäßigen Gebrauch von Wohnraum als Ferienwohnung (drei Monate pro Jahr) oder die Umnutzung zu Gewerbeimmobilien genutzt werden. Leerstand ist aber aus unserer Sicht als Grüne das mit Abstand größte dieser Themen in Landau.

Ausnahmen

Jeder, der Mal renoviert hat, weiß, dass das schnell länger dauern kann als sechs Monate. Gegen so einen Fall sollte genauso wenig vorgegangen werden wie gegen Seniorinnen und Senioren, die in einem Anwesen mit Nebenhaus oder einem Haus mit Einliegerwohnung leben, das oder die sie nicht vermieten können oder wollen.

Renovieren, Bauen und Sanieren kann länger dauern als geplant. Dafür soll niemand bestraft werden.

Ausreden

Aber nicht jede Ausrede kann die Gesellschaft hinnehmen. Wer behauptet, eine Immobilie im Wert hunderttausender Euro zu besitzen, aber kein Geld für dessen Renovierung zu haben, hat kein echtes Argument. Wer in einer solchen Situation wäre, könnte das Gebäude auch verkaufen – in Landau würde er oder sie sicherlich eine Käuferin oder einen Käufer finden – und mit dem Geld könnte etwas anderes getan werden. Wer einfach Wohnraum als Rendite besitzt, diesen aber nicht Vermieten möchte, für den ist Wohnraum die falsche Investition. Die meisten Vermieterinnen und Vermieter, die beispielsweise als Altersvorsorge eine Mietwohnung erworben haben, können es sich gar nicht leisten, so eine Wohnung leer stehen zu lassen.

Zusammenfassung

Wohnraum ist die wichtigste soziale Frage in der Kommunalpolitik. Leerstand kann schnell wieder genutzt werden. Wer das nicht tut, schadet der ganzen Stadtgesellschaft. Deshalb braucht es neben den fördernden und unterstützenden Angeboten auch ordnungsrechtliche Maßnahmen. Die Wohnraumschutzsatzung ist genau so ein Instrument zur Bekämpfung der Wohnungsnot.

Lukas

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