Die Verwaltung erarbeitet ein umfassendes Kriminalpräventionskonzept mit einem Maßnahmenkatalog an Präventionsbausteinen unter Bündelung bereits bestehender Maßnahmen und neuer. In diesem Zuge sind Förderanträge an das Land durch die Leitstelle Kriminalprävention zu prüfen und eine gewisse Anzahl an Schwerpunktthemen (Sucht, Eigentum, Gewalt, Jugend, Familie, Senioren, Sicherheitsgefühl, Wohnumfeld, Städtebau…) zu benennen und im Konzept verstärkt zu berücksichtigen.