1 Euro pro Mensch und Monat in Radinfrastruktur

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Antrag bitten wir zum Haushalt 2019 auf der Stadtratssitzung im Dezember zu beraten:

Antrag

  1. Der Ansatz für Maßnahmen zur Fahrradinfrastruktur wird für das Jahr 2019 auf 600.000 Euro erhöht.
  2. Neu eingestellt wird für die Jahre 2020 und folgende jeweils ein Ansatz für Fahrradinfrastrukturmaßnahmen in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr.

Begründung

Höhere Investitionen in Fahrradinfrastruktur erhöhen die Attraktivität des Radverkehrs, führen zu mehr Sicherheit und setzen ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz. Sie entlasten den motorisierten Individualverkehr, indem Straßen und Parkplätze weniger beansprucht werden, und sie reduzieren die Beteiligung von Fahrradfahrenden an Zudem hat das Fahrrad eine soziale Komponente, da Anschaffungs- und Unterhaltskosten denkbar niedrig sind.

Zu diesen Infrastrukturmaßnahmen gehören durchgängige Radwege, Verbindungen zwischen den Stadtdörfern und der Kernstadt sowie von den Dörfern zu ihren Nachbardörfern, sichere und überdachte Abstellanlagen, Fahrradstationen, Fahrradverleihsysteme und einige weitere. Als angemessene Mindestsumme gilt gemeinhin in Fachkreisen pro Monat und Bürgerin bzw. Bürger 1 Euro. Landau erreichte diese – in Relation zu Investitionen in Straßen für den motorisierten Individualverkehr – geringe Summe bisher noch nie. In Städten, in denen die Gleichberechtigung von Radfahrenden schon vorangeschritten ist, werden teilweise aber weit höhere Summen pro Jahr investiert.

Der Stadtvorstand schlägt für das Jahr 2019 eine Reduktion dieses Haushaltsansatzes mit dem Argument vor, das Mobilitätskonzept würde noch nicht vorliegen. Mit dem gleichen Argument wurden zudem die Haushaltsansätze 2020 und folgende auf 0 gesetzt.

Dies widerspricht den schon bestehenden Ideen der Vorrangnetze, die auch einen Ausbau der Radinfrastruktur vorsehen, vollständig. Zudem sind Infrastrukturmaßnahmen für das Fahrrad teilweise weit weniger umfangreich zu planen als Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr, weshalb auch im Jahre 2019 viele (kleinere) Maßnahmen noch erledigt und Planungen für 2020 begonnen werden könnten. Des Weiteren ergibt die Reduktion der Ansätze für zukünftige Jahre wenig Sinn, wenn nach Beschluss des Mobilitätskonzeptes auch mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen werden soll. Diese jetzt zu streichen, um sie nächstes Jahr wieder hinzuzufügen, dürfte die Argumentation der Notwendigkeit des Haushaltsansatzes eher erschweren als erleichtern.

Lukas Hartmann

Artikel teilen

WhatsApp

Verwandte Artikel