Im Stadtrat am 31. Januar 2023 angenommen.
Antrag:
Die Stelle “Leitung Klimaschutzstabsstelle” wird mit mindestens E12 eingruppiert.
Die Stelle “technischer Klimaschutz” wird mit E12 eingruppiert.
Der Stabsstelle wird eine weitere Vollzeitstelle E10 hinzugefügt.
Die Besetzungen der Leitungs- und Unterstützungsstelle erfolgt schnellstmöglich.
Begründung:
Als Koalitionsfraktionen begrüßen wir den Vorschlag zur Einrichtung einer Klimaschutzstabsstelle. Die umfassende – Ämter und Dezernate überspannende – Aufgabe des Klimaschutzes bedarf einer großen Anstrengung an Arbeit, Koordination und Kommunikation. Freiflächen-PV, Agri-PV, Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Geothermie, Wärmenetze, Wärmeplanung, Windkraft und Fragen der Klimaanpassung sind dabei nur ein Teil der Aufgaben. Diese sind mit einer einzigen Vollzeitstelle nicht zu bewältigen. Deshalb tragen wir die Stellenmehrungen für die Stabsstelle gerne mit.
Während bei Einführung der ersten Stellen im Bereich Klimaschutzmanagement eine Eingruppierung nach E10/E11 noch üblich war, hat sich das in den vergangenen Jahren erheblich geändert. Der Projektträger Jülich fördert mittlerweile solche Stellen bis zu einer Eingruppierung mit E13. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz gruppiert ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Führungsaufgaben und Personalverantwortung ebenfalls mit E13 ein. Die Leitung einer Stabsstelle mit perspektivisch fünf Vollzeitstellen lässt sich unter solchen Rahmenbedingungen mit E11 nicht mehr adäquat besetzen. Je nach Erfahrung, Ausbildung und Qualifikation sollte mindestens die Entgeltgruppe 12 gewährt werden.
Ähnliches gilt für die Stelle des technischen Klimaschutzes. Techniker, Ingenieurinnen oder ähnliche Qualifikationsvoraussetzungen werden mit einer Eingruppierung nach E11 nicht adäquat besetzt werden können. Wir hoffen, dass eine E12 hier ausreicht.
Neben Projektbetreuungen, Führungsaufgaben, technischen Überprüfungen, der Akquise von Fördermitteln und anderen Aufgaben, wie sie von Leitung und der technischen Stelle betreut werden sollen, braucht es auch personelle Ressourcen für Bürger*innenanfragen, Informationsveranstaltungen und Terminvorbereitungen. Die Stabsstelle sollte dafür nicht bis Mitte 2024 warten müssen, weshalb wir die Besetzung schon zum Haushaltsjahr 2023 beantragen.
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