Antrag: Einführung einer Leerstandssteuer

Im Stadtrat am 26.9. 23 in Bauausschuss verwiesen

Antrag zur nächsten Stadtratssitzung:

Der Stadtrat beschließt die Einführung einer Leerstandsteuer mit dem jährlichen Satz von 2% des Immobilienwerts. Das konkrete Einführungsdatum beschließ der Stadtrat der Stadt Landau nach
Ausarbeitung der Erhebungsdetails

Begründung:

In Landau fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig stehen mehrere hundert
Wohnungen leer, teilweise über Jahrzehnte. Mit jahrzehntelangen Leerständen kann durch die
Vernachlässigung der Pflege der Bausubstanz auch ein Sicherheitsproblem entstehen. Um
leerstehende Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen, haben sich
Nachbarländer in und außerhalb der EU dazu entschlossen, Leerstandsteuern zu erheben.
Teilweise mit beachtlichen Erfolgen, bei der Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits 2020 festgestellt, dass eine
Leerstandsteuer auch in Deutschland eingeführt werden kann, aber durch die Kommunen für
ihren Geltungsbereich erfolgen muss. Was bisher fehlt, ist eine Kommune, die den ersten Schritt
geht und dieses Recht umsetzt.
Unser Vorschlag ist eine Erhebung der Leerstände. Bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren in
denen keine oder nur sehr geringe Verbräuche festgestellt werden, wird ein Leerstand
angenommen.
Von der Steuer ausgeschlossen sein sollten Wohnungen und Häuser:
a) die saniert oder renoviert werden. Max. 2 Jahre
b) deren Eigentümer*innen vor kurzem verstorben sind. Max. 1 Jahr
c) deren Eigentümer*innen dauerhaft pflegebedürftig sind.

Die Spannweite der erhobenen Steuer reicht in den bereits praktizierenden Ländern von 1- 5%
des Immobilienwerts. Bei einem moderaten Steuersatz von 2% ergibt das in Landau geschätzte
Einnahmen von 3,5 Millionen Euro. Mit diesen Einnahmen soll möglichst schon mit der
Einführung der Steuer eine Beratungsstelle für Immobilienbesitzende finanziert werden, die zur
Sanierung und Wiederinverkehrbringung ihrer Immobilien berät. Weiterhin könnten diese Mittel
zur Förderung der Dorf-, Quatiers- und Stadtkerne und Vorbeugung von Leerständen reinvestiert
werden.

Lea Saßnowski Lea Heidbreder

FAQ zur Leerstandssteuer



Die Spannweite der erhobenen Steuer reicht in den bereits praktizierenden Ländern von 1- 5%
des Immobilienwerts. Bei einem moderaten Steuersatz von 2% ergibt das in Landau geschätzte
Einnahmen von 3,5 Millionen Euro. Mit diesen Einnahmen soll möglichst schon mit der
Einführung der Steuer eine Beratungsstelle für Immobilienbesitzende finanziert werden, die zur
Sanierung und Wiederinverkehrbringung ihrer Immobilien berät. Weiterhin könnten diese Mittel
zur Förderung der Dorf-, Quatiers- und Stadtkerne und Vorbeugung von Leerständen reinvestiert
werden.


Lea Saßnowski Lea Heidbreder

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