Planung zum Ausbau der Ganztagsschulen

Ab dem Jahr 2026 haben Grundschulkinder und ihre Eltern und Sorgeberechtigte gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung. Für den nächsten Stadtrat am 19. März 2024 haben wir daher den Planungsstand beim Ausbau der Ganztagsschulen auf die Tagesordnung gesetzt.

„Wir bitten die Verwaltung und die zuständige Dezernentin Frau Dürpold um einen detaillierten Bericht zum aktuellen Planungsstand des Ganztagsschulangebotes in Bezug auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), das ab 2026 schrittweise eingeführt wird. Der Bericht sollte Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

  1. Wie ist die aktuelle Situation an Landaus Grundschulen, wo sind welche Modelle bereits im Einsatzund wie werden diese jeweils genutzt?
  2. Mit welchem Bedarf ab 2026 wird in Landau gerechnet?
  3. Bericht über die Planung und Fortschritte bei der Schaffung zusätzlicher Ganztagsschulplätze und -einrichtungen, um dem Anspruch gerecht zu werden.
  4. Wie soll die Randzeitbetreuung gewährleistet werden, gibt es Informationen zu Bedarfen?
  5. Wie wird über das Angebot an den einzelnen Schulen entschieden, wer entscheidet mit?
  6. Welche Art der (individuellen) Förderung findet in den unterschiedlichen Modellen/Grundschulen statt?
  7. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Ganztagesbetreuung, insbesondere im Hinblick auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, gibt es bzw. werden implementiert?
  8. Inwiefern werden die Eltern und Sorgeberechtigte und Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Gemeinschaft wie beispielsweise Vereinen am Planungsprozess beteiligt?
  9. Wie gestaltet sich die Finanzierung des Ganztagsschulausbaus und welche Fördermittel stehen zur Verfügung?
  10. Inwiefern haben Eltern die Möglichkeit, die Grundschule flexibel auszuwählen, basierend darauf, ob die Ausgestaltung der Ganztagsschulförderung ihren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen entspricht?
  11. Welche Art der Ganztagsförderung ist in den Förderschulen geplant?

Begründung:

Ab dem Jahr 2026 haben Grundschulkinder und ihre Eltern und Sorgeberechtigte gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung. Angesichts der damit verbundenen Herausforderungen und Aufgaben, die auf uns in Landau zukommen, um Kindern eine adäquate und qualitativ hochwertige Betreuung bieten zu können, halten wir es für wichtig, uns einen Überblick über die aktuelle Situation, Planungen und Fortschritte zu verschaffen. Die Ganztagsschule bietet zahlreiche Vorteile für Kinder und Eltern. Neben einer umfassenden Förderung der Schülerinnen und Schüler, bietet sie die Möglichkeit zur Integration von außerschulischen Aktivitäten sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit diese Vorteile auch greifen, ist es jedoch wichtig, frühzeitig in Planung, Rücksprache und Umsetzung einzusteigen. Wir wollen diesen Prozess eng begleiten. Es ist uns wichtig anzumerken, dass die Bedürfnisse der Schule und ihres Kollegiums in Bezug auf Finanzierung und Planbarkeit mitunter im Gegensatz zu den Bedürfnissen der Eltern stehen können, die größtmögliche Flexibilität wünschen. Eine genaue Analyse der verschiedenen schon praktizierten Modelle, Abfragen zu Bedarfen und der Einbezug aller Beteiligten erscheint uns daher essentiell, damit am Ende für Schulen ebenso wie Familien in unserer Stadt mit ihren verschiedenen Bedürfnissen, ein gutes Angebot zur Verfügung steht.

Weitere Informationen: https://ganztagsschule.bildung-rp.de/

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