Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Baubürgermeister,
für unsere Fraktionen und in gemeinsamer Weiterentwicklung des im Juni 2016 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Antrags, bitten wir, folgenden Antrag in der heutigen Bauausschuss- und der darauffolgenden Stadtratssitzung zu behandeln.
Antrag: Bei allen noch anstehenden Vergabeverfahren im Bereich des „Wohnparks am Ebenberg“ stellt die Stadtverwaltung sicher, dass mindestens 25% der insgesamt noch entstehenden Wohneinheiten als geförderter sozialer Wohnungsbau realisiert werden. Diese Mindestquote für sozialen Mietwohnungsbau bezieht sich auf die Gesamtzahl der noch zu bauenden Wohneinheiten, nicht auf jedes einzelne Baufeld.
Wir stellten einen Antrag zu einer 30% Quote, die aber von CDU und SPD abgelehnt wurde. Die CDU war jedoch bereit, sich auf einen Kompromissantrag von 25% zu einigen. Diesen stellten wir dann gemeinsam und er fand im Stadtrat eine Mehrheit.
Lukas Hartmann
Begründung: Der Mangel an preiswertem Wohnraum in Landau ist seit Jahren bekannt. Insbesondere auch der Mietwohnungsmarkt ist überaus angespannt. Um dem zu begegnen und eine soziale Durchmischung des Wohnparks am Ebenberg zu gewährleisten, beantragen unsere Fraktionen in Weiterentwicklung des zuvor eingereichten Antrags, dass mindestens jede vierte noch entstehende Wohnung in diesem Gebiet dem geförderten sozialen Wohnungsbau entsprechen muss. Eine Bindung über viele Jahre bei unter 6 Euro pro Quadratmeter kann vielen Bürgern unserer Stadt mit einem geringen bis durchschnittlichen Einkommen zugutekommen. Die Einkommensgrenzen gemäß § 13 Landeswohnraumfördergesetz werden mit knapp 36.000 Jahresbruttoeinkommen für Alleinstehende und knapp 93.000 Euro bei einem Paar mit drei Kindern angegeben. Die schon im Ursprungsantrag formulierte Offenheit, die Quote für den gesamten noch zu bauenden Wohnraum gelten zu lassen und eben nicht für jedes einzelne Baufeld, ermöglicht es der Verwaltung eine gute Durchmischumg im Rahmen der anstehenden Verfahren mit Bauträgern zu realisieren. Einzelne Baufelder können so ganz ohne geförderte Mietwohnungen bebaut werden, andere einen höheren Anteil als nur jede vierte Wohnung haben. „Mindestens 25%“ verstehen wir so, dass die Verwaltung, sofern städtebaulich sinnvoll zu realisieren, auch einen höheren Anteil an sozial gefördertem Mietwohnungsbau ermöglicht.
Peter Lerch (CDU Fraktionsvorsitzender) und Lukas Hartmann (Grünen Fraktionsvorsitzender)
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