Für den Stadtrat am 20.02.24 haben wir das Thema Hochwasserschutz inhaltlich weiter aufbereitet. Wir wollen erreichen, dass die Stadt das Hochwasservorsorgekonzept wirklich in praktisches Handeln überführt. Daher jetzt folgender Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kreisen der Hochwasserpartnerschaft Südpfalz auf Grundlage der Maßnahmen im Hochwasservorsorgekonzept der Stadt Landau überregionale Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen und Hochwasser zu erarbeiten, Alarm- und Einsatzpläne zu Hochwasser und Starkregen eng miteinander abzustimmen, gemeinsame Übungen zu planen und die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikokommunikation zu stärken. Dazu soll die Stadt die Beratung privater Grundstückseigentümer:innen zu Vorsorgemaßnahmen auf den privaten Grundstücken intensivieren und Informationsmaterial bereitstellen. Im Rahmen der Hochwasserpartnerschaft soll ein besonderer Fokus auf den Bereich des Oberlaufs des Birnbachs gelegt werden und Maßnahmenvorschläge zur Starkregenvorsorge erarbeitet werden.
Begründung:
Im Juni 2021 sorgte der Birnbach durch Überschwemmungen für Verkehrschaos auf der A65 bei der Anschlussstelle Landau-Zentrum. Durch die Topographie, den wenig wasseraufnahmefähigen Böden und die zahlreichen Einleitungen der Straßenentwässerung steigt der Birnbach bei Starkregen besonders schnell an, mit der Folge von Überflutungen besonders in Wollmesheim. Da die geplante Renaturierung im Unterlauf wegen Personalmangel bei der zuständigen Direktion Ländlicher Raum (DLR) nicht durchgeführt werden kann und eine Entschärfung des Oberlaufs vor allem für Wollmesheimerinnen und Wollmesheimer wichtig ist, soll dieses Themenfeld durch die Hochwasserpartnerschaft, ergänzend zu den Maßnahmen auf Landauer Stadtgebiet, möglichst schnell angegangen werden. Zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen von D12 wären sinnvoll.
Seit 2012 gibt es mit den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße zusammen mit der Stadt Landau die Hochwasserpartnerschaft „Südpfalz“ als freiwilligen Zusammenschluss. Neben dem Konzept zum Schutz bei Hochwasserlagen am Rhein, sind auch die Rheinzuflüsse wie die Queich für die Hochwasserpartnerschaft ein Thema.
Im Gegensatz zu Flusshochwassern ist der Vorhersagezeitraum für Sturzfluten und Starkregenereignisse deutlich kürzer. Die Vorsorge und überörtliche Zusammenarbeit nehmen in ihrer Bedeutung zu. Im besten Fall kann Wasser direkt an Ort und Stelle versickern. Flächenvorsorge sollte daher interkommunal organisiert werden und Flächennutzungspläne mit Blick auf Rückhalteflächen überarbeitet werden.
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe für Kreise, Städte und Bürgerinnen und Bürger. Die im Wasserhaushaltsgesetz vorgeschriebene Pflicht zur Eigenvorsorge sollte durch eine Stärkung der Risikokommunikation unterstützt werden. Da steigende Schäden trotz der eingeleiteten Maßnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, ist darüber hinaus die Information und Beratung der privaten Grundstückseigentümer:innen notwendig, wie sie auf ihrem Grundstück selbst Vorsorge treffen und Schäden minimieren können.
Lea Saßnowski Lea Heidbreder
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