Antrag zur nächsten Stadtratssitzung am 19.7.2022:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Mit den Verbandsgemeinden in Gespräche zu gehen, um alle Hindernisse durch inter-
kommunale Verträge und Vereinbarungen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf
Landauer Gemarkung südlich Mörlheims auszuräumen.
2. Eine genauere Prüfung zur Errichtung von Windkraftanlagen südlich Mörlheims durch-
zuführen, bei der auf Möglichkeiten ausgelotet werden sollen, direkt das Mörlheimer
Ortsteilbudget profitieren zu lassen.
Begründung:
Durch die Änderungen im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) ist es möglich auch auf
Landauer Gemarkung, südlich von Mörlheim, einzelne Windkraftanlagen aufzustellen.
Drei moderne Anlagen können bis zu 15 GW/h an Strom produzieren. Im Idealfall könnten gut
10% unseres Strombedarfs durch die zwei bis drei möglichen Anlagen gedeckt werden.
Insbesondere im Winterhalbjahr sind die Anlagen zudem effizienter – dann,
wenn Photovoltaikanlagen weniger Leistung bringen. Dieses Potential sollten wir als Stadt
nutzen.
Uns ist es wichtig, dass Mörlheim als betroffener Ort profitiert. Wenn dort Windkraftanlagen
errichtet werden, soll dem Ortsbeirat aus den Einnahmen direkt ein jährliches Budget zur
Verfügung stehen. So schafft die Energiewende Akzeptanz vor Ort.
Lea Saßnowski Lea Heidbreder
12. Juli 2022
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