Corona-Soforthilfen für Kulturschaffende, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen

Der Bund gewährt über das Bundesprogramm “Soforthilfe Corona” (PDF) Hilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Die Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro werden von den Ländern verwaltet und ausgeschüttet.

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss und sie dient der Unterstützung von Klein(st)unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche, (Solo)Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigte. Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) können bis zu 9.000 Euro erhalten, Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten. Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass, jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.

Hilfen beantragen

Anträge für die Bundeshilfen nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz entgegen. Dort kann der Antrag auch heruntergeladen werden.

Infos, Fragen und Kontakt

Für Fragen der Selbständigen und Unternehmen ist die ISB direkt erreichbar. Aufgrund der zu erwartenden Auslastung der ISB-Hotline (06131) 6172-1333, bittet die ISB Anfragen vorwiegend per E-Mail an beratung@isb.rlp.de zu richten.

Weitere Informationen zu den Hilfsprogrammen und zum Antragsverfahren finden sich auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona. Dort finden sich auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema sowie Informationen zu den Soforthilfen des Landes.

FAQ für Kulturschaffende

Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat in Kooperation mit Kulturnetz Pfalz e.V. ein FAQ »Corona für Kulturschaffende« erarbeitet. Neben den oben angegebenen Hilfspaketen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz sind Informationen zu Kurzarbeitergeld, ALG II, Erleichterungen bei den Förderbedingungen in Rheinland-Pfalz, Lohnsteuer und Sozialversicherung, Liquiditätshilfen und vieles Weitere hinterlegt. Das FAQ wird laufend aktualisiert.

» Häufige Fragen von Kulturschaffenden

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