Fahrradring Landau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Stadtratssitzung.

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Rahmen des sich in Arbeit befindlichen Mobilitätskonzeptes einen Fahrradring zu planen. Dieser soll von der Kreisverwaltung/Annweiler Straße, über Wollmesheimer Höhe, Südwest-, Süd-Landau/Sportcampus zum Gewerbegebiet D9 und von dort weiter zu Hauptbahnhof und Horst führen.

Begründung:

Eine gute Erreichbarkeit der äußeren Viertel der Kernstadt auf diesem Fahrradring würde zu einer erheblichen Verbesserung der Radwegeinfrastruktur beitragen. So könnten Pendlerinnen und Pendler auf diesem Ring sehr einfach von der Wollmesheimer Höhe zum Gewerbegebiet gelangen, aber auch der Sportcampus wäre für Radfahrende besser zu erreichen. Zudem würden die stark belasteten Einfahrtsstraßen entlastet.

Der Fahrradring stellt auch eine gute Ergänzung zu den im Mobilitätskonzept angedachten Vorrangrouten für den Radverkehr zur Innenstadt dar. Bereits bestehende und mittelfristig zu schaffende Radverbindungen zu den Ortsteilen können angebunden werden.

Soweit der Fahrradring Haupteinfahrtsstraßen queren muss, wird bei der Planung eine Anbindung an bestehende (oder noch zu schaffende) öffentliche Mitfahrer- oder Quartiersparkplätze, Park&Ride- sowie Park&Bike-Anlagen angestrebt. Dies würde es ermöglichen, mit dem Auto nach Landau zu fahren und am Stadtrand umzusteigen, oder mit dem Rad zu einem der Plätze zu fahren und von dort mit einer Fahrgemeinschaft oder dem öffentlichen Nahverkehr weiterzufahren. Deshalb sind dort überdachte Fahrradabstellanlagen und Fahrradboxen mitzubedenken.

Bei der Planung und Realisierung finden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010 Anwendung, um auch zwei Radfahrenden mit Kinderanhängern oder Lastenrädern die Begegnung ohne Einschränkungen zu ermöglichen. Viele der für den Fahrradring nötigen Wege gibt es bereits. Sie sind aber nicht ausreichend verknüpft, es fehlt an Beleuchtung, Beschilderung oder Asphaltierung. Eine möglichst kreuzungsfreie Querung von Straßen ist anzustreben. Soweit existierende Straßen für den Fahrradring genutzt werden, wird eine Ausweisung als Fahrradstraße geprüft. Sofern dies nicht möglich ist, werden Radwege oder geschützte Fahrradstreifen auf diesen Straßen angelegt.

Udo Lichtenthäler                Lukas Hartmann

Artikel teilen

WhatsApp

Verwandte Artikel