Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
immer häufiger berichtet die Rheinpfalz in ihren Lokalausgaben über Bemühungen von Kommunen und Bürgerinitiativen um Tempo-30 Regelungen auf klassifizierten Straßen. Neben Verkehrssicherheit geht es hierbei in aller Regel auch um Lärmschutz. Nach einem erfolgreichen Modellversuch in Kandel hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz auf seiner Internetseite nunmehr eine Handreichung über den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) veröffentlicht.
Im letzten Arbeitskreis Verkehr wurde meinerseits auf den Wunsch von AnwohnerInnen der Eichbornstraße – einer Kreisstraße – sowie einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion verwiesen. Die Bauverwaltung verwies auf einen „Stapel“ unbearbeiteter Anträge von Kommunen (auch aus Landau) auf Zustimmung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf klassifizierten Straßen beim Landesbetrieb Mobilität. Angesichts dieses Antragsstaus und der „Antragsarbeit“ erschien es mir sinnvoll vor neuen Anträgen die zu diesem Zeitpunkt vom Ministerium angekündigte Handreichung abzuwarten.
Nach dem diese Handreichung nun den Verwaltungen vorliegt möchte ich Sie bitten in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Bauausschuss eine Bewertung abzugehen inwieweit neue Anträge (z.B. Tempo 30 in der Eichbornstraße oder Tempo 40 auf den Ringstraßen) zielführend und unter Berücksichtigung des Lärmschutzes erfolgversprechend sind.
Der beiliegende Bericht in der Frankfurter Rundschau zeigt, dass auch Tempo 30 auf 5- 6 spurigen Hauptverkehrsstraßen möglich sein kann.
Mit freundlichen Grüßen Udo Lichtenthäler
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