Ziemlich genau zweieinhalb Jahre ist es her, seit die Stadt Landau für den Ausbau der B 10 enteignet wurde. 2017 hatte auf Antrag der GRÜNEN und der SPD die Stadt die Herausgabe der stadteigenen Grundstücke verweigert. Zwei Jahre später wurde die Stadt daher enteignet.
Bei Konflikten zwischen Natur und Straßenbau, Anwohner*innen und Logistik wird zwischen den verschiedenen Interessen und Zielen abgewogen. Natur- und Klimaschutz wurde dabei in der Vergangenheit oft eine nachrangige Bedeutung gegenüber dem Straßenbau zuteil. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am vergangen Freitag lässt solche Entscheidungen unter ganz neuem Licht erscheinen und man stellt sich die Frage: Hätte die damals vom gesamten Stadtrat mitgetragene Verweigerung, die städtischen Grundstücke für den Ausbau der B 10 herauszugeben, heute zu einem andere Ergebnis geführt?
Dazu unsere Fraktionsvorsitzende Lea Heidbreder: »Wir GRÜNE und die Stadt Landau haben wiederholt unsere Ablehnung des B 10-Ausbaus zum Ausdruck gebracht. Der autobahngleiche Ausbau ist auch heute noch ein Unding und eine Gefahr für unsere Klimaschutzziele. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie gerade mit Blick auf die Straßenneu- und Ausbauprojekte nun entsprechende Schlüsse aus dem Urteil zieht. Auch für Rheinland-Pfalz muss geprüft werden, ob das bestehende Klimaschutzgesetz dem neuen Urteil standhält.«
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