Die Förderrichtlinien kennen zwei Kategorien. Kategorie I bezieht sich auf Geringverdiener, bei denen eine alleinstehende Person maximal 22.000 Euro brutto im Jahr verdienen darf, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Bei einer vierköpfigen Familie liegt diese Grenze bei knapp unter 49.000 Euro. Wohnungen der Kategorie II dürfen auch noch Personen bewohnen, die gut 3000 Euro im Monat verdienen. Nach langem Zögern der Stadtverwaltung und vielen Versuchen unsererseits bei anderen Ratsfraktionen um Unterstützung zu werben, gibt es eine Verwaltungsvorlage, die zwar nur eine Quote von 25% fordert, aber unseren Vorschlag einer Differenzierung auf einem geringen Niveau (lediglich 1/3 für Kategorie I) aufgreift.
Pressemitteilungen
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